Zur Bekämpfung des Terrorismus: Schärfere Grenzkontrollen an Schengen-Grenzen treten Freitag in Kraft

Ab morgen strengere Kontrollen an den Außengrenzen: Vorgeschrieben ist die systematische Überprüfung aller Ein- und Ausreisenden, also auch der EU-Bürger, deren Länder dem Schengen-Raum angehören, wie die Bundespolizei am Donnerstag mitteilte.
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EU FlaggeFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times6. April 2017

An den Außengrenzen des Schengen-Raums treten am Freitag schärfere Grenzkontrollen in Kraft. Vorgeschrieben ist die systematische Überprüfung aller Ein- und Ausreisenden, also auch der EU-Bürger, deren Länder dem Schengen-Raum angehören, wie die Bundespolizei am Donnerstag mitteilte. Da Deutschland keine Schengen-Außengrenzen hat, ist hier der Reiseverkehr an den Flug- und Seehäfen von der Verschärfung betroffen.

Hintergrund ist eine Änderung des Schengener Grenzkodex, die nach längeren Beratungen am 15. März endgültig vorgenommen wurde. Die Maßnahme war im Februar 2016 von den EU-Innenministern beschlossen worden und soll der Bekämpfung des Terrorismus dienen. Verhindert werden soll beispielsweise, dass Dschihad-Kämpfer aus Syrien oder Irak, die über den Pass eines Schengen-Mitgliedslands verfügen, unerkannt zurückkehren.

Dem Schengen-Raum gehören insgesamt 26 Länder an, 22 EU-Staaten sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein. Innerhalb des Schengen-Raums gibt es grundsätzlich keine Kontrollen zwischen den Mitgliedstaaten, kontrolliert wird normalerweise nur an den Außengrenzen.

Die Neuregelung verpflichtet die Schengen-Mitgliedsstaaten, die Daten aller Reisenden beim Überschreiten einer Außengrenze des Gebiets mit den Fahndungslisten sowie Daten über verlorene oder gestohlene Dokumente abzugleichen. Die Bundespolizei sicherte zu, sie wolle Auswirkungen auf den Flugverkehr und auf Wartezeiten für die Reisenden „so verträglich wie möglich halten“.

Reiseveranstalter warnten jedoch bereits vor möglichen Verzögerungen an Grenzübergängen beispielsweise zu Kroatien. Allerdings sieht die Neuregelung Ausnahmen vor, wenn es bei einer strikten Anwendung besonders an Landgrenzen ansonsten zu „unverhältnismäßigen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss“ kommen würde.

Verschärft werden auch die Kontrollvorschriften für Menschen aus Staaten ohne Anspruch auf freien Reiseverkehr bei der Ausreise. Hier galt die Pflicht zu einem systematischen Datenabgleich bislang nur bei der Einreise. (afp)



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