129.000 Euro für unhaltbare Studie zum Rechtsextremismus: Regierung verzichtet auf Rückerstattung

Die Bundesregierung bezahlte 129.400 Euro für eine Studie zum Rechtsextremismus - der im Osten so schlimm sein sollte. Doch die Studie war grenzwertig und nicht haltbar - kann man das Geld zurück fordern? Die deutsche Regierung verzichtet.
Epoch Times12. Februar 2018

Die Regierung will sich das Geld für eine „mangelhafte Studie“ des renommierten Instituts für Demokratieforschung in Göttingen offenbar nicht zurückerstatten lassen, berichtet die „Welt“.

Im vergangenen Jahr hatte das Institut im Auftrag der Bundesregierung durch die SPD-Politikerin und Ostbeauftragte der Bundesregierung, Iris Gleicke, einen Forschungsauftrag zum Thema „Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland“ erhalten. Doch der Auftrag wurde nicht sachgemäß umgesetzt.

Die Wissenschaftler hätten – neben vielen weiteren methodischen Mängeln – ihre Forschungen hauptsächlich auf Interviews mit 40 meist linken Politikern und gegen Rechtsextremismus engagierten Bürgern gestützt, heißt es. Es habe auch Gespräche mit mutmaßlich fremdenfeindlichen Einwohnern in den sogenannten, „drei rechtsextremen Brennpunkten“, Freital, Heidenau und Erfurt-Herrenberg, gegeben, die in diese Studien aufgenommen wurden.

Die Deutungen der Studie gaben vor, wissenschaftlich gestützte Aussagen über die ostdeutsche Gesellschaft insgesamt zu treffen. Die Verfasser der Studie kamen zu dem Ergebnis, dass es für Fremdenfeindlichkeit in den ostdeutschen Ländern „spezifische regionale Faktoren“ geben würde. Diese seien dort stärker ausgeprägt, als im Westen Deutschlands.

Der Rechtsextremismusforscher Werner Patzelt aus Dresden kritisierte die Studie. Er ist der Auffassung, dass zum Vergleich auch Bürger in Orten ohne große rechtsradikale Auffälligkeiten hätten befragt werden müssen. Die meisten befragen Personen wollten anonym bleiben, deshalb wurden falsche Namen benutzt – die jedoch nicht eindeutig gekennzeichnet waren.

„Frau Gleicke muss sich bei den Ostdeutschen entschuldigen“

Nach heftiger Kritik distanzierte sich Gleicke im Juli letzten Jahres schließlich „in aller Form“ wegen „schlicht nicht hinnehmbarer Schlamperei“ von der Studie. „Die Bekämpfung des Rechtsextremismus seit Jahrzehnten“ sehe sie als eine ihrer wichtigsten Aufgaben, sagte Gleicke damals.

Für Michael Kretschmer, den Unionsfraktionsvize im Bundestag und CDU-Generalsekretär in Sachsen, ist die Angelegenheit damit aber noch nicht vom Tisch. Er nahm die neuen Bundesländer gegen die willkürlichen Rechtsextremismusvorwürfe in Schutz.

Es sei ein „großer Schaden“ für die neuen Bundesländer entstanden, den diese Studie verursachte, sagte Kretschmer der „Welt“. Die Verantwortung dafür trage die „Ostbeauftragte der Bundesregierung, deren Aufgabe es ja eigentlich ist, sich positiv für die neuen Länder einzusetzen.“

Der CDU-Politiker war der SPD vor: „auf Kosten einer einzelnen Bevölkerungsgruppe Wahlkampf gemacht zu haben.“ „Frau Gleicke muss sich bei den Ostdeutschen für diese Studie entschuldigen“, sagte Kretschmer. Wer einen Blick in die 236 Seiten starke Studie geworfen habe, „konnte schnell feststellen, dass sie unwissenschaftlich ist“. Man müsse kein Experte sein, um zu erkennen, dass die Arbeit „nicht redlich“ sei.

„Erstattung der Kosten wurde geprüft“

Auf Anfrage der „Welt“ – was nun mit der Rückerstattung der Kosten von 129.391,86 Euro für die mangelhafte Studie sei – antwortete das Bundeswirtschaftsministerium: „Angesichts der Art und Schwere der Mängel“ hätten sich das Ministerium und Gleicke „von der Studie distanziert“.

Auch habe das Ministerium geprüft, ob die bereits ausbezahlten Gelder zurückgefordert werden können. Dabei seien sie zu dem Ergebnis gekommen, dass bei „eingehender Prüfung und Abwägung einer Rückforderung beziehungsweise Einbehaltung von noch nicht ausgezahlten Beträgen rechtliche Risiken beziehungsweise langwierigen Rechtsverfahren sowie weitere Kosten (Gutachtenkosten, Rechtsdurchsetzungskosten)“ entgegenstünden, so das Bundeswirtschaftsministerium.

Deshalb verlangte das Ministerium eine Korrektur – der in der Studie enthaltenen behebbaren Mängel – vom Göttinger Institut für Demokratieforschung. Nachdem Abschluss der Nachbesserung Ende 2017, wurde der noch ausstehende Rechnungsbetrag gegenüber der Georg-August-Universität Göttingen beglichen.

Danach hieß es aus dem Ministerium: „Es wurden zwar die formellen Fehler behoben, doch dies konnte den Glaubwürdigkeitsverlust nicht wettmachen.“ Aus diesem Grund habe das Bundeswirtschaftsministerium auf eine Veröffentlichung der Studie verzichtet. Der Beitrag von 129.391,86 Euro musste demnach nicht an die Regierung rückerstattet werden.

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(vm)

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