15 Kinderehen in Hamburg: Senatsantwort auf Kleine Anfrage der AfD wirft weitere Fragen auf

Die Antwort des Hamburger Senats auf eine kleine parlamentarische Anfrage der AfD bestätigte, dass es in Hamburg derzeit 15 Kinderehen gibt. Die minderjährigen Ehepartner haben folgende Staatsangehörigkeiten: Bulgarien, Mazedonien, Kosovo, Afghanistan, Iran und Syrien. In welchen Ländern und in welchem Alter die Ehen geschlossen wurden, wurde in der Antwort des Senats nicht genannt.
Titelbild
Nach Angaben der Hilfsorganisation SOS-Kinderdörfer werden immer mehr Kinder in Flüchtlingslagern weltweit zwangsverheiratet. Vor allem bei syrischen Mädchen ist die Zahl der Zwangsehen stark gestiegen.Foto:  Mohammed Badra/Symbolbild/dpa
Epoch Times4. August 2016
Die Angaben zur Anfrage der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drs. 21/4861) bezogen sich auf eine minderjährige Altersgruppe 16- und 17-jähriger Ehepartner. Der Antwort des Senats zu entnehmen war, dass im Ausland rechtmäßig geschlossene Ehen hierzulande grundsätzlich anzuerkennen seien.

In einer Pressemeldung der AfD-Fraktion heißt es: „Einer Minderjährigen-Ehe könne bei einem Verstoß gegen Artikel 6 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche die Anerkennung versagt werden. Einigkeit bestünde hinsichtlich eines Mindestalters von 14 Jahren. In Deutschland sind die Hürden hoch: Zwar ist eine Ehe ab 16 möglich, aber der Ehepartner hat mindestens 18 Jahre alt zu sein und ein Familiengericht muss grünes Licht geben.“

Dr. Dr. Joachim Körner von der AfD-Fraktion stellt fest: „Wenn die 15 ,Kinderehen‘ in Hamburg anerkannt worden sind, sollte man ja meinen, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Daran haben wir Zweifel.“ Schließlich gebe der Senat in seiner Antwort an, dass er nicht wisse, in welchen Ländern die 15 besagten Ehen geschlossen wurden.

Eheschließung vielleicht in noch jüngerem Alter

Es sei daher davon auszugehen, dass kein Richter die persönliche Reife der jeweils minderjährigen Ehepartner festgestellt hat. Außerdem gebe der Senat nur das aktuelle Alter des jeweils minderjährigen Partners an, nicht aber, in welchem Alter die Eheschließung tatsächlich erfolgte. „Das heißt, dass die minderjährigen Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung im Ausland auch unter 16 oder gar unter 14 gewesen sein könnten, was problematisch wäre, so Körner.

„Die Senatsantwort gibt außerdem klare Hinweise darauf, dass es sich bei den minderjährigen Ehepartnern in der Hansestadt ausschließlich um junge Frauen handelt, die überwiegend aus Ländern kommen, in denen Frauenrechte nur eingeschränkt vorhanden sind und Mädchen und sehr junge Frauen dort immer wieder, oft gegen ihren Willen, mit erwachsenen Männern verheiratet werden“, so Körner.

Kinderehe als Clan-Instrument

Der Mediziner stellt als stellvertretender Vorsitzender der AfD Hamburg in der Hamburger Bürgerschaft folgende Grundsatzfrage: „Geht es hier um machtpolitische oder wirtschaftliche Interessen der Eltern oder des Clans?“

Körner vermutet, dass dies nur die Spitze des Eisberges sei, „denn über weitere Kinderehen in Hamburg dürfte der Senat gar keine Kenntnis haben, zumal er einräumt, dass eine Einzelauswertung von mehreren Hundert Fällen bislang nicht erfolgt ist“.

„Die kürzlich geäußerten Forderungen der CDU, Ehen von Partner unter 16 grundsätzlich für nichtig zu erklären, gehen in die richtige Richtung“, formulierte Joachim Körner weiter. Er verweist auch auf eine Überprüfung der im Ausland geschlossenen Ehen mit einem minderjährigen Ehepartner hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte.

Ehen Minderjähriger nach Scharia-Recht in Deutschland

Bayerns Justizminister Winfried Bauback (CSU) und sein Amtskollege aus NRW, Thomas Kutschaty (SPD) fordern, dass minderjährige Mädchen in Zukunft nicht mehr als Ehefrauen anerkannt oder zu solchen gemacht werden dürfen. Sie wollen die Lücke schließen, durch die Deutschland immer wieder islamische Kinderehen nach Scharia-Recht anerkennt.

Bausback (CSU) würde es begrüßen, wenn der Bundesgerichtshof eine Entscheidung trifft: „Der Minderjährigenschutz ist in unserer Rechtsordnung ein hohes Gut und Verfassungsauftrag“, sagt er. Ginge es nach ihm, würde für die Frage, ab welchem Alter eine Ehe geschlossen werden kann, „künftig stets deutsches Recht gelten“.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion