15 Monate Haft auf Bewährung für Ex-Leiter von Flüchtlingsunterkunft Burbach

Wegen der Flüchtlingsmisshandlungen in der nordrhein-westfälischen Notaufnahmeeinrichtung Burbach hat das Landgericht Siegen einen damaligen Leiter der Unterkunft zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Titelbild
Die Bilder von Wachleuten, die Flüchtlinge in einem Heim in Burbach misshandelten und demütigten, gingen um die Welt.Foto: Federico Gambarini/dpa
Epoch Times22. Januar 2019

Wegen der Flüchtlingsmisshandlungen in der nordrhein-westfälischen Notaufnahmeeinrichtung Burbach hat das Landgericht Siegen einen Angeklagten aus der damaligen Heimleitung zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach den Angeklagten am Dienstag in einem abgetrennten Verfahren der Freiheitsberaubung in 33 Fällen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Als Bewährungsauflage muss er 1200 Euro an die UN-Flüchtlingshilfe zu zahlen.

Die ersten Urteile wegen der Misshandlungen in der nordrhein-westfälische Unterkunft hatte das Siegener Landgericht bereits im Dezember gefällt. In dem ebenfalls abgetrennten Verfahren wurden damals ein Angeklagter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei weitere Beschuldigte zu Geldstrafen verurteilt. Dagegen dauert das im November begonnene Hauptverfahren um den Fall Burbach mit zahlreichen Angeklagten weiter an.

Die Misshandlungen in der Flüchtlingsunterkunft waren im September 2014 durch Handyfotos und ein Video bekannt geworden, die bundesweit Entsetzen auslösten: Das Video zeigte Wachleute, die einen Flüchtling dazu gezwungen haben sollen, sich auf eine mit seinem Erbrochenem verschmutzte Matratze zu legen. Auf den Handyfotos posiert ein Wachmann mit dem Fuß im Nacken eines auf dem Boden fixierten Heimbewohners.

Die Straftaten wurden laut Anklage in sogenannten Problemzimmern begangen, die seit Dezember 2013 in der Burbacher Notaufnahmeeinrichtung eingerichtet worden waren. In diesen Räumen wurden demnach Flüchtlinge teils für mehrere Tage rechtswidrig eingesperrt, weil sie angeblich gegen die Hausordnung verstoßen hatten. (afp)



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