25 Beschwerden gegen Bundespolizei wegen diskriminierender Kontrollen

Nach Auffassung der Regierung liege keine "unzulässige Diskriminierung" vor, "wenn das äußere Erscheinungsbild einer Person nur eines von mehreren Kriterien für die Durchführung einer konkreten polizeilichen Maßnahme ist".
Titelbild
Bundespolizei im BahnhofFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times1. Februar 2017

Im Jahr 2016 gab es 25 Beschwerden gegen Beamte der Bundespolizei wegen des Verdachts diskriminierender Kontrollen: Darüber hinaus seien sieben Gerichtsverfahren anhängig, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Bundesregierung halte an der Praxis fest, Reisende auch aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes, Hautfarbe und ethnischer Herkunft zu kontrollieren. Das gehe aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag zum so genannten „racial profiling“ hervor.

Nach Auffassung der Regierung liege keine „unzulässige Diskriminierung“ vor, „wenn das äußere Erscheinungsbild einer Person nur eines von mehreren Kriterien für die Durchführung einer konkreten polizeilichen Maßnahme ist“. Der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, versicherte in den Funke-Zeitungen, jedem Polizeivollzugsbeamten sei auch klar, dass die Ethnie „niemals alleiniges Kriterium für eine polizeiliche Maßnahme sein darf“.

Im Frühjahr 2016 hatte das Oberverwaltungsgericht Koblenz zugunsten eines Klägers entschieden, weil die Bundespolizei nicht den Verdacht ausräumen konnte, dass eine Familie im Zug nur aufgrund ihrer schwarzen Hauptfarbe kontrolliert worden war. Die Bundesregierung hält es für eine „Entscheidung im Einzelfall“. Sie sehe „keine Veranlassung“ die bisherige Kontrollpraxis durch die Bundespolizei zu ändern.

Romann sagte, keine andere Behörde habe seit 1951 mehr Erfahrung und Übung im Umgang mit Migranten als die Bundespolizei: „Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016 haben Migranten oft genug berichtet, dass wir auf ihrem langen Weg die erste Polizei waren, von der sie sich anständig behandelt gefühlt haben.“ Der Auftrag seiner Behörde sei aber, unerlaubte Einreisen zu verhindern. Diesen Tatbestand könnten „naturgemäß“ nur nicht Einreise berechtigte Drittstaatsangehörige begehen.

„Rassismus-Vorwürfe in diesem Zusammenhang haben offensichtlich ein anderes rechtspolitisches Ziel“, sagte er zur Kritik von Menschenrechtsgruppen und aus den Reihen der Linkspartei. Im Jahr 2016 hat die Bundespolizei über 25.000 unerlaubte Einreisen registriert. (dts)



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