3G, 2G oder Lockdown: Diese Bundesländer verschärfen ihre Corona-Maßnahmen

Neben der ab Mittwoch bundesweit geltenden 3G-Regelung am Arbeitsplatz sowie einer Homeoffice-Pflicht haben nun immer mehr Bundesländer verschärfte Corona-Maßnahmen angekündigt. Hier sind die Details im Einzelnen.
Titelbild
Lebkuchenherzen auf dem Weihnachtsmarkt mit 2G-Hinweis in Hagen, Nordrhein-Westfalen.Foto: INA FASSBENDER/AFP via Getty Images
Epoch Times23. November 2021

Bundesweit gelten ab Mittwoch am Arbeitsplatz schärfere Corona-Regeln: Zugang zu einem Betrieb sollen Beschäftigte nur bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das belegen – zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, ein Impfzertifikat über eine App oder einen Genesennachweis.

Zudem kommt eine Homeoffice-Pflicht: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz ermöglicht werden. Betriebliche Gründe, die gegen das Homeoffice sprechen sind zum Beispiel Schalterdienste, Reparatur- und Wartungsaufgaben. Sie verlangen die Präsenz des Arbeitnehmers vor Ort.

Beschäftigte die vom Arbeitgeber ein Angebot für das Arbeiten von zu Hause aus bekommen, haben ein solches auch anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe dagegen sprechen. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich.

Darüberhinaus haben viele Bundesländer verschärfte Corona-Maßnahmen angekündigt, die ab dieser oder Anfang nächster Woche gelten sollen. Hier ein Überblick:

Bayern

In Bayern ist ab Mittwoch der Zugang zu einem großen Teil von Freizeitveranstaltungen auch für Genesene und Geimpfte nur noch mit einem negativen Coronatest möglich. Nach den am Dienstag vom bayerischen Kabinett in München beschlossenen neuen Coronaregeln gilt die 2G-Plus-Regel künftig für alle Kultur- und Sportveranstaltungen, für Messen, Tagungen und Kongresse. Zudem gilt es aber auch für Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen, Zoos, botanische Gärten, Seilbahnen, Ausflugsschiffe, Führungen oder Freizeitparks.

Es dürfen sowohl innen als auch außen nach der ab Mittwoch geltenden neuen Verordnung als neue Personenobergrenze maximal 25 Prozent der Plätze vergeben werden. Zu Messen dürfen dabei maximal 12.500 Menschen am Tag zugelassen werden. Zudem muss zu allen Menschen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, ein Mindestabstand eingehalten werden.

In ganz Bayern gilt zudem für die Gastronomie ab Mittwoch eine Sperrstunde zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr. Diskotheken, Klubs, Bordelle, Bars und vergleichbare Einrichtungen werden geschlossen. Im Groß- und Einzelhandel gilt eine Kundenbegrenzung von maximal einem Kunden je zehn Quadratmeter Ladenfläche.

Für die bayerischen Corona-Hotspots mit einer Inzidenz von mehr als 1000 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche beschloss das Kabinett regionale Lockdowns. Dort müssen Freizeiteinrichtungen, Gastronomie und Beherbergungsbetriebe schließen.

Ausgenommen von Friseuren müssen auch körpernahe Dienstleistungen den Betrieb einstellen und dürfen Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen außerhalb des Schulbetriebs nicht mehr in Präsenz unterrichten. Von diesem Lockdown sind aktuell zehn bayerische Landkreise betroffen.

Baden-Württemberg

Auch In Baden-Württemberg gelten ab Mittwoch nochmals strengere Coronaregeln. In der sogenannten zweiten Alarmstufe, die ab einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs herrscht, müssen auch Geimpfte und Genesene bei Konzerten, Festen und Tanzveranstaltungen zusätzlich einen Coronatest vorweisen, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart vor Journalisten sagte. Die Regelung gilt auch für Stadionbesuche.

Kretschmann rechtfertigte die strengeren Maßnahmen damit, dass nur Kontaktreduktionen die Pandemie einschränken und auch Geimpfte das Virus übertragen könnten. „Wir laufen auf eine Situation zu, die wir bisher noch nicht hatten – das Gesundheitssystem insgesamt könnte überlastet werden“, sagte er und verwies auf Meldungen von Intensivstationen aber auch von niedergelassenen Ärzten.

Mecklenburg-Vorpommern

Nach mehreren anderen Bundesländern hat auch Mecklenburg-Vorpommern seine Corona-Regeln verschärft. Von Donnerstag an dürfen unter anderem Veranstaltungen in Innenräumen, Gaststätten, Bäder und Hotels nur noch von Geimpften und Genesenen besucht werden, die zudem einen tagesaktuellen Coronatest vorlegen können.

Diese 2G-plus-Regel sieht die Corona-Warnstufe „orange“ vor, wie Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) nach der Kabinettssitzung am Dienstag mitteilte.

Die Warnstufe „orange“ ist erreicht, wenn eine Region des Landes oder aber das ganze Land eine Hospitalisierungs-Inzidenz von mehr als 6 aufweist. Dies ist aktuell in Mecklenburg-Vorpommern der Fall. Auch Tanzveranstaltungen sind dann untersagt und Weihnachtsmärkte dürfen nur von Geimpften und Genesenen besucht werden.

Berlin

Das Land Berlin weitet Zutrittsbeschränkungen für Menschen, die weder gegen Corona geimpft noch davon genesen sind, aus. 2G gilt demnach ab Samstag neu unter anderem auch in Hotels, in der Erwachsenenbildung, in Fahrschulen, oder im Sport, sagte Berlins Gesundheits-Staatssekretär Martin Matz am Dienstag. In der Regel müsse zudem unter 2G-Bedingungen immer auch eine medizinische Maske getragen werden.

In der Innengastronomie werde man am Platz die Maske abnehmen dürfen, ebenso bei der Sportausübung. In Tanzclubs darf die Maske ebenfalls wie bisher wegbleiben, dafür muss dort künftig neben dem 2G-Nachweis auch ein aktueller Test vorgezeigt werden, die Kapazität darf zudem maximal noch zu 50 Prozent ausgeschöpft werden. Im Einzelhandel gilt ebenfalls 2G sowie Maskenpflicht, lediglich in Geschäften des täglichen Bedarfs dürfen auch Ungeimpfte mit Maske weiter einkaufen.

Brandenburg

Ab Mittwoch sollen die 2G-Regelung in Brandenburg auf den gesamten Einzelhandel ausgeweitet und wieder Kontaktbeschränkungen eingeführt werden, wie die Brandenburger Staatskanzlei am Montag mitteilte. Ausnahmen von der 2G-Regel sollen aber weiter unter anderem für Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Drogerien und Apotheken gelten.

Die 2G-Regel soll nun auch für alle körpernahen Dienstleistungen einschließlich Friseure, alle Sportanlagen, Schwimmbäder, Innenspielplätze, Museen, Galerien, Planetarien, Freizeitparks, Tierparks, Wildgehege sowie Zoologische und Botanische Gärten gelten. In diesen Bereichen war die Anwendung der 2G-Regelung bislang möglich, aber nicht verpflichtend.

Weihnachtsmärkte sollen zudem nicht eröffnet beziehungsweise bestehende wieder geschlossen werden. Auch Kontaktbeschränkungen will die Landesregierung wieder einführen. Im öffentlichen Raum, bei privaten Feiern und auch Treffen in Gaststätten sollen sich dann maximal fünf Menschen treffen dürfen. Geimpfte und Genesene sollen jedoch nicht mitgezählt werden.

In Kreisen und kreisfreien Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als tausend bei einer gleichzeitigen landesweiten Auslastung der intensivmedizinischen Betten von über zehn Prozent ist außerdem eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr vorgesehen.

Hamburg

Auch Hamburg will ab kommendem Montag die 2G-Regel auf den Kulturbereich und Beherbergungsbetriebe ausweiten. Demnach dürfen nur noch Geimpfte und Genesene  Theater, Kinos, Freizeiteinrichtungen und Hotels besuchen, so Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag nach einer Senatssitzung

Niedersachsen

In Niedersachsen greifen ab Mittwoch noch einmal schärfere 2G-Regeln. So sind sämtliche Einrichtungen des Freizeit-, Kultur-, Gastronomie- und Sportbereichs nur für Geimpfte und Genesene zugänglich, wie die Landesregierung am Dienstag in Hannover nach einer Kabinettssitzung mitteilte. Das gilt draußen auch für Weihnachtsmärkte.

Zudem bleibt trotz 2G überall die Maskenpflicht als zusätzliche Maßnahme in Kraft. Nach Angaben der Landesregierung steht Niedersachsen darüber hinaus mit einer Hospitalisierungsquote von derzeit 5,7 bereits kurz vor einer weiteren Verschärfung, wonach für alle Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten im Innenbereich sowie auf Weihnachtsmärkten und bei körpernahen Dienstleistungen auf eine 2G-Plus-Regel umgestellt würde. Dann müssten auch alle Geimpften und Genesenen zusätzlich einen Coronatest vorweisen.

Die Schwelle für diese schärfere Coronawarnstufe würde demnach bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs greifen. Dieses entspricht den Bund-Länder-Beschlüssen aus der vergangenen Woche. In Niedersachsen liegt die aktuelle Sieben-Tage-Inzidenz bei 181.

Nordrhein-Westfalen

Auch in NRW wird 2G vielerorts eingeführt. So gilt 2G künftig bei Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich, inklusive Weihnachtsmärkten und Volksfesten. Eine „2G-plus“-Regel gilt beim Besuch von Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen oder Karnevalsfeiern, neben dem 2G-Nachweis muss dort noch ein negativer Test vorgezeigt werden.

Das kann ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test sein. Bei nicht-freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben bestehende 3G-Regelungen erhalten und werden auf weitere, bisher nicht zugangsbeschränkte Angebote ausgedehnt.

Demnach ist der Zutritt zu Versammlungen in Innenräumen, Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, Messen, Kongressen und Sitzungen kommunaler Gremien nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet.

Auch für Beerdigungen, standesamtliche Trauungen, Friseurbesuche und nicht-touristische Übernachtungen gilt die Nachweispflicht über eine Impfung, Genesung oder Testung. Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern gilt weiterhin eine Kapazitätsbegrenzung: Hier darf bei Veranstaltungen mit Steh- oder Sitzplätzen die über 5.000 Zuschauer hinausgehende Kapazität nur zu 50 Prozent ausgelastet werden.

Bei Veranstaltungen im Freien gilt das nur für die Stehplätze. Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen. Die Regeln gelten ab Mittwoch und vorerst bis 21. Dezember.

Thüringen

Auch in Thüringen werden die Corona-Beschränkungen verschärft. Die neue Corona-Schutzverordnung, die das Thüringer Kabinett am Dienstag beschloss, sieht zunächst bis Mitte Dezember nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr vor.

In vielen Bereichen gilt künftig zudem die 2G-Regel. Wie schon in Sachsen und anderswo werden auch in Thüringen sämtliche Weihnachtsmärkte abgesagt.

Die Verordnung, die bis zum 21. Dezember gelten soll, muss am Mittwoch auf einer Sondersitzung des Landtags noch abschließend beraten werden und soll dann direkt in Kraft treten. Die rot-rot-grüne Minderheitsregierung von Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat im Parlament keine eigene Mehrheit.

Laut der Verordnung gilt für den Einzelhandel sowie für öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, aber auch unter freiem Himmel 2G. Auch die Teilnehmerzahlen werden begrenzt. 2G gilt auch in der Gastronomie und in Museen.

Messen und Ausstellungen finden vorerst nicht statt. Auch Diskotheken, Klubs, Bars und Schwimmbäder bleiben zu. Für private Treffen gelten insbesondere für Ungeimpfte strengere Kontaktbeschränkungen.

Bei der Deutschen Bahn gilt ab Mittwoch 3G

Die Deutsche Bahn (DB) will die 3G-Regel in Zügen, die ab Mittwoch gilt, stichprobenartig kontrollieren. Verantwortlich sein werde das Sicherheits- und Kontrollpersonal, teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Allein im Fernverkehr seien demnach in den ersten Tagen nach Inkrafttreten der neuen Regeln Kontrollen auf 400 Verbindungen geplant.

Sollte die DB einen Beförderungsausschluss aussprechen müssen, könne man die Bundespolizei bei Problemen um Unterstützung bitten, fügte der Konzern hinzu. DB-Personenverkehr-Vorstand Berthold Huber sagte, dass man beim Umsetzen der neuen gesetzlichen Regeln auch auf die Mitwirkung der Fahrgäste setze. Die 3G-Regelung gelte zudem auch für das Service-, Sicherheits- und Kontrollpersonal im Zug. (afp/dts/dpa/dl)



Unsere Buchempfehlung

Krankheiten wie COVID-19, Katastrophen und seltsame Naturereignisse machen den Menschen aufmerksam: etwas läuft schief. Es läuft tatsächlich etwas sehr schief. Die Gesellschaft folgt - verblendet vom "Gespenst des Kommunismus" - einem gefährlichen Weg.

Es ist der Kampf zwischen dem Guten und dem Bösen, zwischen dem Göttlichen und dem Teuflischen, die in jedem Menschen wohnen.

Dieses Buch schafft Klarheit über die verworrenen Geheimnisse der Gezeiten der Geschichte – die Masken und Formen, die das Böse anwendet, um unsere Welt zu manipulieren. Und: Es zeigt einen Ausweg. „Chinas Griff nach der Weltherrschaft“ wird im Kapitel 18 des Buches „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ analysiert. Hier mehr zum Buch.

Jetzt bestellen - Das dreibändige Buch ist sofort erhältlich zum Sonderpreis von 50,50 Euro im Epoch Times Online Shop

Das dreibändige Buch „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ untersucht auf insgesamt 1008 Seiten historische Trends und die Entwicklung von Jahrhunderten aus einer neuen Perspektive. Es analysiert, wie der Teufel unsere Welt in verschiedenen Masken und mit raffinierten Mitteln besetzt und manipuliert hat.

Gebundenes Buch: Alle 3 Bände für 50,50 Euro (kostenloser Versand innerhalb Deutschlands); Hörbuch und E-Book: 43,- Euro.

Weitere Bestellmöglichkeiten: Bei Amazon oder direkt beim Verlag der Epoch Times – Tel.: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]

Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion