4 Euro Stundenlohn: Gewerkschaft beklagt Verstöße gegen Mindestlohn in Gaststätten

4 Euro Stundenlohn, unbezahlte Überstunden und kaum Kontrollen: Arbeitnehmer in Gaststätten haben es schwer. Die Gewerkschaft fordert schärfere Kontrollen und stärkere Regulierung im Arbeitszeitgesetz.
Titelbild
Kellnerin bei der Arbeit (Symbolbild).Foto: Tim Boyle/Getty Images
Epoch Times13. Mai 2017

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat massive Verstöße gegen den Mindestlohn beklagt und fordert schärfere Kontrollen im Gaststättengewerbe.

NGG-Chefin Michaela Rosenberger sprach in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Samstag von Fällen von Spülern, die für vier Euro Stundenlohn in einer Gaststätte gearbeitet hätten.

Seit Einführung des Mindestlohns vor dreieinhalb Jahren sei zugleich die Zahl der Kontrollen in der Branche um 17 Prozent zurückgegangen.

„Es interessiert uns noch weniger als früher, was ihr mit euren Arbeitnehmern macht.“

Der Staat sende ein „fatales Signal an die Arbeitgeber“, sagte Rosenberger der Zeitung, nämlich: „Es interessiert uns noch weniger als früher, was ihr mit euren Arbeitnehmern macht.“ Die NGG-Vorsitzende forderte die Bundesregierung daher dazu auf, die Zahl der Mindestlohnkontrolleure im Gaststättengewerbe zu erhöhen.

Überlegungen der Arbeitgeberseite, das Arbeitszeitgesetz zu flexibilisieren, erteilte Rosenberger eine Absage. Statt einer Lockerung sei eine stärkere Regulierung nötig. So sammelten deutsche Arbeitnehmer jährlich zwei Milliarden Überstunden, davon eine Milliarde unbezahlt.

Der Ruf nach einer Lockerung des Arbeitszeitgesetzes sei „getrieben von dem Wunsch, diese täglichen Gesetzesverstöße und die Ausbeutung zu legalisieren“, kritisierte Rosenberg. (afp)



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