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Der Tag in 2 Minuten

5. November: „Muslim Interaktiv“ verboten | EU-Klimaziel festgelegt | Mamdani gewinnt

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Demonstranten nehmen an einer Kundgebung der islamistischen Gruppierung Muslim Interaktiv in Hamburg teil.

Foto: Gregor Fischer/dpa

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Lesedauer: 2 Min.

EU-Klimaziel festgelegt

Die EU-Staaten haben sich darauf verständigt, ihre Emissionen von Treibhausgasen zu reduzieren. Bis zum Jahr 2040 sollen es 90 Prozent weniger als im Jahr 1990 sein. Dabei können bis zu fünf Prozentpunkte durch den Kauf von Klimazertifikaten aus dem EU-Ausland erzielt werden. Diese Kompromisslösung schwächt den ursprünglichen Plan ab. Den Vorschlag muss die EU noch für der UN-Klimakonferenz am 11. November einreichen.

„Muslim Interaktiv“ verboten

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat den islamistischen Verein Muslim Interaktiv verboten. Gleichzeitig wird gegen die Vereine Generation Islam und Realität Islam ermittelt. In Berlin, Hamburg und Hessen fanden Razzien statt. Laut Ministerium fordert der Verein das Kalifat, richtet sich gegen die „verfassungsmäßige Ordnung“ und widerspricht dem Gedanken der Völkerverständigung. Sein Vermögen wird beschlagnahmt.

50 Eckpunkte gegen Bürokratie

Um Bürger und Unternehmen von Bürokratie zu entlasten hat das Bundeskabinett eine Reihe von Maßnahmen beschlossen. Weniger Berichtspflichten, mehr Digitalisierung im Immobilienrecht und Vereinfachungen im Arbeitsschutz. Ziel ist, die Bürokratiekosten um 25 Prozent oder 16 Milliarden Euro bis zum Ende der Legislaturperiode 2029 zu senken.

Mamdani gewinnt

Der 34-jährige Linkspolitiker Zohran Mamdani hat in New York die Bürgermeisterwahl gewonnen. Der Demokrat setzte sich deutlich gegen den von Trump unterstützten Kandidaten Andrew Cuomo durch. Mamdani bezeichnet sich als selbst „demokratischen Sozialisten“, verspricht höhere Steuern für Reiche und Unternehmen und ist der erste muslimische Bürgermeister in New York.

Gericht

Zwei Syrer klagten gegen das Bamf, das ihren Asylantrag ablehnte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte nun die Entscheidung. In ihren Heimatprovinzen gebe es nicht so viel willkürliche Gewalt, dass sie einer ernsthaften individuellen Lebensbedrohung oder körperlichen Unversehrtheit ausgesetzt seien. So die Begründung.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)

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