70 Jahre Grundgesetz: FDP will es in mehreren Punkten überarbeiten

Das Grundgesetz wird 70 Jahre alt. Die FDP will die deutsche Verfassung in mehreren Punkten überarbeiten und ergänzen. Ein "Update für das Grundgesetz" sei angemessen, so die FDP.
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Symbolbild.Foto: AndreyPopov/iStock
Epoch Times11. Mai 2019

Die FDP will anlässlich des 70. Geburtstages des Grundgesetzes die Verfassung in mehreren Punkten überarbeiten und ergänzen. Sie fordert, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und den Schutz der digitalen Privatsphäre ausdrücklich in den Buchstaben der Verfassung zu verankern.

Diese Grundrechte hätten in einer Welt der Digitalisierung eine grundlegende Bedeutung für die Gewährleistung der individuellen Freiheit, heißt es in einem Positionspapier des parlamentarischen Geschäftsführers Marco Buschmann, über das das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagsausgaben) berichtet.

Unsere Freiheit gilt auch im Internet“, sagte Buschmann.

Privatsphäre sei auch im Raum digitaler Daten rechtlich geschützt. „Diese Gedanken sollte jeder Bürger im Text seiner Verfassung lesen können. Denn sie werden für die Freiheitsausübung immer wichtiger“, fügte Buschmann hinzu.

Der FDP-Fraktionsgeschäftsführer verweist in dem Papier auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die den Datenschutz gestärkt und die entsprechenden Grundrechte entwickelt habe. Dies sollte sich aus seiner Sicht aber „nicht nur aus der Lektüre verfassungsgerichtlicher Entscheidungen erschließen, sondern Teil des Katalogs der Grundrechte sein“, so die Argumentation.

„Ein Vorbild wäre etwa die EU-Grundrechte-Charta, deren Artikel 8 die Grundprinzipien des Datenschutzes absichert.“ Das gebe ihnen ein besonderes Gewicht.

Buschmann: „Update für das Grundgesetz“ ist angemessen

Auch über Fragen der Digitalisierung und Datensicherheit hinaus hält die FDP nach sieben Jahrzehnten ein „Update für das Grundgesetz“ für angemessen, wie Buschmann schreibt. So heißt es in dem Papier: „Auch die Diskriminierungsverbote des Grundgesetzes würden höchstwahrscheinlich anders aussehen, wenn die Mütter und Väter des Grundgesetzes sie heute schreiben würden.“

Buschmann hält fest: „Zweifellos hätten sie auch ausdrücklich die Diskriminierung wegen der sexuellen Identität aufgenommen. Dies sollten wir nun nachholen. Es ist überfällig.“

Begrenzung der Amtszeit und des Einflusses des Bundeskanzlers

Eine Baustelle sieht die FDP zudem in einer Stärkung der parlamentarischen Demokratie und einer Reform des Föderalismus: In dem Papier, das in der nächsten Fraktionssitzung beschlossen werden soll, fordert Buschmann eine Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers auf zwei Legislaturperioden.

Gleichzeitig will Buschmann den Einfluss der Ministerpräsidenten auf die Bundespolitik begrenzen, den sie faktisch losgelöst von den Landesparlamenten ausübten.

Umgestaltung des Bundesrates zu einer zweiten Kammer

Bislang habe der Bund keine Chance, eine „ambitionierte Steuerpolitik“ durchzusetzen. Buschmann skizziert unterschiedliche Möglichkeiten, den Föderalismus zu reformieren.

Klassische Lösungen würden auf eine Entflechtung setzen, und versuchen, die Mitwirkungsbefugnisse der Länder weiter zurückzudrängen, so der FDP-Politiker.

„Radikaler wäre eine Umgestaltung des Bundesrates zu einer zweiten Kammer, die –– wie der US-amerikanische Senat –– unmittelbar von den Bürgern gewählt wird und deren Interessen auf Bundesebene repräsentiert“, schreibt er.

„Wenn wir die Gestaltungsfähigkeit Deutschlands langfristig bewahren wollen, lohnt es sich, auch über solche radikale Lösungen nachzudenken.“ (dts)



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