8,5 Jahre sind nicht genug: Staatsanwaltschaft legt Revision im Mordfall Mia aus Kandel ein

In dem Verfahren um die Ermordung der 15-jährigen Kandeler Schülerin Mia V. gegen Abdul D., einen abgelehnten Asylbewerber aus Afghanistan, hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Landgerichts Landau einlegt.
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JusticiaFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times5. September 2018

Ihr Schicksal nahm seinen verhängnisvollen Lauf von dem Tag an, als sie dem jungen Afghanen Abdul begegnete und sich mit ihm einließ. Am Ende war das Mädchen Mia aus Kandel tot. Nun ist der Prozess zu Ende, Kraft des Staates vor der Öffentlichkeit verborgen. Nur das klägliche Urteil wurde bekannt gegeben: 8,5 Jahre für einen bestialischen und hinterhältigen Mord. Nun legt die Staatsanwaltschaft Revision ein.

Staatsanwaltschaft will Urteilsbegründung prüfen

Durch die Revision wird es ermöglicht, die schriftliche Urteilsbegründung nach Zustellung des Urteils zu prüfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Im Anschluss werde man entscheiden, ob die Revision mit Aussicht auf Erfolg durchgeführt werden könne und aufrechterhalten werde. Diese Entscheidung müsse binnen eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils getroffen werden, so die Staatsanwaltschaft.

Erziehungs-Urteil: 8,5 Jahre

Der Angeklagte Abdul D. war am Montag zu einer Einheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger hatten eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, während die Verteidigung versuchte, sieben Jahre und sechs Monate wegen Totschlags „herauszuschinden“.

Der mutmaßlich aus Afghanistan stammende Angeklagte hatte seine 15-jährige Ex-Freundin am 27. Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt mit insgesamt sieben Messerstichen getötet. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben.

Landesweites Entsetzen

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Seit der Tat gab es zahlreiche Proteste politischer Gruppierungen und um die innere Sicherheit in Deutschland besorgter Bürger in Kandel und anderen Orten der Bundesrepublik.

Zudem war die Diskussion über eine Altersfeststellung von Flüchtlingen nach dem Mordfall wieder lauter geworden. Der Prozess gegen den zur Tatzeit angeblich minderjährigen Abdul D., der im April 2016 als unbegleiteter Flüchtling eingereist war, fand als Jugendstrafverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Bei der Revision kann das angefochtene Urteil lediglich auf Rechtsfehler überprüft werden. (dts/sm)



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