„Staatlich geförderte Pädophilie und schwerster Kindesmissbrauch”: Biologe wegen Kritik an Homo-Ehe vor Gericht

Homo-Paare sind für den Biologieprofessor und Buchautor Ulrich Kutschera "sterile, a-sexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktions-Potenzial". Kinder bräuchten ihre biologischen Eltern, so Kutschera.
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Homo-Paare, also Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Verbindungen, sind nach Kutschera "sterile, a-sexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktions-Potenzial".Foto: iStock
Epoch Times6. Juni 2019

Der Evolutionsbiologe und Buchautor Ulrich Kutschera, muss sich seit Mittwoch für Äußerungen zur Homosexualität und Kritik an der „Ehe für Alle“ vor dem Kasseler Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 64-jährigen Professor, der an der Kasseler Uni tätig ist, Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verleumdung vor, wie verschiedene Medien berichteten.

Hintergrund sind Äußerungen Kutscheras im Jahre 2017 im Rahmen eines Interviews für das katholische Internetportal „kath.net“. Nach den Aussagen wurde er durch mehrere Homosexuelle und Studentenvertreter der Universität Kassel angezeigt. In dem Interview ging es um den Zusammenhang der neudeutschen „Universal-Ehe“ mit der „Gender-Ideologie“, den biologischen Grundlagen des Mensch-Seins sowie Pädophilie.

Seine Grundaussage ist, dass Kinder ihre biologischen Eltern benötigen, um sich optimal entwickeln zu können. Für ihn steht das Wohl der Schutzbefohlenen an erster Stelle. Der „Eltern-Egoismus“, so der Biologieprofessor „darf nicht dominieren“. Damit meint er die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare oder die künstliche Befruchtung von Frauen in lesbischen Beziehungen mit Spender-Samenzellen.

Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sieht Kutschera „staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen“.

Kutschera: „Es gibt kein wandelbares ‚psychosoziales Geschlecht'“

Nach Kutschera gibt es nur ein biologisch-genetisch veranlagtes Geschlecht, aber kein wandelbares „psychosoziales Geschlecht“, wie es in der „Gender-Ideologie“ propagiert wird.

Nach derzeitiger Faktenlage, so Kutschera, würden männliche Homoerotiker – wie er Homosexuelle bezeichnet – schon mit einer „Falschpolung“ auf die Welt kommen und könnten nicht zu heteronormalen Bürgern umerzogen werden. Bei Frauen sei ebenfalls eine genetische Komponente nachgewiesen. Die Neigung sei dort aber flexibler, so der Evolutionsforscher.

Er betont warum der Schutz der traditioneller Ehe aus Sicht der Biologie wichtig ist:

Die auf deutschem Staatsgebiet lebende, religiös-kulturell relativ homogene deutsche Population ist ein Zusammenschluss von Menschen, die Nachkommen hinterlassen. Die wichtigste Aufgabe von Staatsführern besteht darin, die ihnen anvertraute Population aufrecht zu erhalten; daher ist die Ehe zwischen einem Mann (Spermien-Produzent) und einer Frau (Eizellen-Bereitstellerin mit Gebärfähigkeit) vom Grundgesetz unter besonderen Schutz gestellt.“

„Mein Papa ist meine zweite Mama“

Homo-Paare, also Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Verbindungen, sind nach Kutschera hingegen „sterile, a-sexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktions-Potenzial“. Er sieht ein Problem in der künstlichen Befruchtungen lesbischer Pärchen. Denn das „bemitleidenswerte Befruchtungs-Produkt“, wie Kutschera, dass künstlich erzeugte Kind eines lesbischen Pärchens nennt, muss dann z. B. im Kindergarten sagen: „Mein Papa ist meine zweite Mama“.

Er kritisiert auch die „Ehe für alle“-Entscheidung der Bundesregierung. Nach Kutschera hat der Staat nichts davon, wenn er sterile Homo-Pärchen privilegiert, denn die Rente dieser Menschen müsse von den Kindern aus fruchtbaren Mann-Frau-Ehen aufgebracht werden, so der Evolutionsforscher. Für Kutschera ist dies „eine Ungerechtigkeit ersten Ranges“.

In der „widernatürlichen Früh-Sexualisierung“ sieht Kutschera eine Methode von Gender-Ideologen, um die natürliche Homophobie bei Kindern auszulöschen. Für ihn stellt sie eine „geistige Vergewaltigung Schutzbefohlener“ dar.

Kutschera erklärt im Interview mit „kath.net“, dass sich die Mutter-Kind-Bindung im Laufe der Menschheitsentwicklung als eines der stärksten Bänder überhaupt herausgebildet hat. Würde man dem Kind vorsätzlich die Mutter als Bezugsperson, wie bei Homo-Männerpaaren es der Fall ist, entziehen oder versuchen, den biologischen Erzeuger durch eine Frau zu ersetzen, „so ist das eine Verletzung des elementarsten Menschenrechts, das überhaupt existiert“, so der Biologe.

Bei heteronormalen Elternpaaren wirkt eine „Inzucht-Abscheu“

Denn bei heteronormalen Elternpaaren mit Kindern würde ein genetisch verankertes „Inzucht-Verbot“, dafür sorgen, dass „z. B. biologische Väter nicht ihre 20 bis 30 Jahre jüngeren Töchter heiraten und mit ihnen Nachwuchs zeugen“. Dies sei extra so angelegt, denn Inzucht würde die Population schwächen.

Bei Homo-Paaren hingegen besteht laut Kutschera ein hohes Risiko zur Pädophilie. Dies begründet Kutschera bei Männer-Paaren mit dem fehlenden genetischen Band und der somit fehlende instinktiven „Inzucht-Abscheu“ zwischen dem adoptierten Kind und dem Männer-Paar. Daher kann gegenüber adoptierten Söhnen in verstärkter Form der „Stiefvater-Effekt“ eintreten. „Warum sollte ein 40jähriger Homo-Mann nicht z. B. den 15-jährigen Adoptivling begehren“, so Kutschera, es  bestehe doch keine erbliche Verbindung.

Da lesbische Frauen in verstärktem Maße zur Pädophilie neigen, ergeben sich für Kutschera analoge Probleme wie bei Männer-Paaren.

Abschließend erklärt Kutschera in Bezug auf die Politik in Deutschland:

Eigenes, logisch-rationales Denken und Zivilcourage werden in Deutschland immer seltener, aber das passt sehr gut zur kompletten ideologischen „Gleichstellung“, wie sie Gender-Verkünder und Kindesmisshandler John Money gefordert hat.“

Kutschera verzichtet auf Stellungnahme – er liest biowissenschaftliche Definitionen vor

Am ersten Prozesstag am Mittwoch vor dem Kasseler Amtsgericht verzichtete Kutschera auf eine persönliche Stellungnahme. Stattdessen verlas er eine biowissenschaftliche Definitionen, wie dpa berichtete.

Außerdem beantragte Kutscheras Anwalt, dass das Buch seines Mandanten namens „Das Gender-Paradoxon“ als Beweismittel in dem Prozess zugelassen wird.

Erst nach Einführung des Buches wird ersichtlich werden, dass die Äußerungen auf biologischem Fachwissen beruhen“, erklärte Kutscheras Anwalt gegenüber dem Gericht.

Ein nächster Prozesstermin wurde noch nicht bekanntgegeben. (er)



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