Ab 1. Juli gibt es mehr Kindergeld

Pro Kind und Monat steigt ab dem 1. Juli 2019 das Kindergeld um zehn Euro. Für das erste und zweite Kind erhöht sich damit das Kindergeld auf 204 Euro.
Epoch Times20. Juni 2019

Ab 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld jeweils um zehn Euro für jedes Kind pro Monat. Für das erste und zweite Kind steigt mit dem Familienentlastungsgesetz das Kindergeld von 194 auf 204 Euro. Für das dritte Kind gibt es 210 Euro und ab dem vierten Kind 235 Euro. Bereits ab 1. Januar erhöhten sich die steuerlichen Kinderfreibeträge auf 7620 Euro (+192 Euro).

Die Erhöhung des Kindergeldes wird gleichzeitig auf die Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende angerechnet. Der Staat spart an dieser Stelle im Jahr 2019 rund 130 Millionen Euro, ab 2020 rund 260 Millionen Euro. Die Mehrausgaben für das erhöhte Kindergeld betragen 3,3 Milliarden Euro.

Zum 1. Januar 2021 ist eine weitere Erhöhung um jeweils 15 Euro geplant. Dann liegen die Sätze bei 219 Euro für das erste und zweite Kind, bei 225 Euro für das dritte und bei 250 Euro für jedes weitere Kind.

Die Eckwerte des Einkommenstarifes werden ebenfalls verschoben. Ziel ist, den Effekt der „kalten Progression“ auszugleichen.

Wann gibt es das Kindergeld?

Die auszahlende Behörde ist die Arbeitsagentur.

Kindergeldanspruch besteht, wenn das Kind unter 18 Jahre alt ist oder sich noch in einer Ausbildung oder einem Studium befindet. Spätestens endet die Förderung ab dem 25. Lebensjahr des jungen Erwachsenen.

Ein Anspruch existiert, wenn das Kind im elterlichen Haushalt lebt und die Eltern es regelmäßig versorgen. Damit werden auch Enkelkinder, Pflege- und Stiefkinder einbezogen. Der Wohnort der Eltern muss in Deutschland, einem EU-Land, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz sein.

Das Kindergeld wird stets nur an eine Person ausgezahlt, meist ist das ein Elternteil. Nur wenn das Kind einen eigenständigen Haushalt führt und sich selbst versorgen muss, kann das Kindergeld auch direkt an das Kind gezahlt werden (wenn es keinen Unterhalt von seinen Eltern erhält). (ks)



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