„Abkühlfrist“ für Extremisten: Beuth fordert neue Einbürgerungsregeln

Der hessische Innenminister will strengere Einbürgerungsregeln. Damit soll effektiver verhindert werden, dass Extremisten deutsche Staatsbürger werden.
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IslamistFoto: ISSOUF SANOGO/AFP/Symbolbild/Getty Images
Epoch Times6. September 2018

Wiesbaden (dpa) – Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) will mit strengeren Einbürgerungsregeln effektiver verhindern, dass Extremisten deutsche Staatsbürger werden.

Nach derzeitiger Rechtslage könnten Männer und Frauen mit extremistischer Vergangenheit eingebürgert werden, wenn sie sich glaubhaft von verfassungsfeindlichen Ideen distanzierten, sagte der Minister in Wiesbaden. In der Praxis erweise es sich aber als schwierig, die Angaben zu überprüfen.

Beuth fordert eine „Abkühlfrist“ von fünf Jahren. Nur über einen längeren Zeitraum hinweg könnten die Behörden ausreichend prüfen, ob sich jemand tatsächlich von der extremistischen Szene gelöst habe. Der Minister will diese Woche bei einem Treffen der Innenminister der Union in Wiesbaden für seine Idee werben.

Beuth sprach sich zudem dafür aus, die Altersgrenze für eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz auf 14 Jahre zu senken. Bislang werden nur Einbürgerungswillige ab einem Alter von 16 Jahren auf eine mögliche extremistische Vergangenheit hin abgeklopft. Fälle wie die Messerattacke gegen einen Bundespolizisten in Hannover, die von einer 15-jährigen Salafistin verübt wurde, verdeutlichten, dass auch Jüngere bereits in der Szene verankert sein könnten.

Wer eingebürgert werden will, muss unter anderem seit acht Jahren legal in Deutschland leben. Er darf nicht vorbestraft sein und muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Außerdem müssen Einbürgerungswillige in der Lage sein, ihr Leben und das ihrer Familie aus eigener Kraft zu finanzieren.



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