Abschiebeflug nach Kabul mit 14 von 58 Afghanen an Bord

Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks sollten ursprünglich 58 Asylbewerber nach Afghanistan zurückgebracht werden, es seien schließlich aber nur 14 an Bord gewesen.
Titelbild
Flugzeug (Symbolbild).Foto: Julian Stratenschulte/Symbolbild/dpa
Epoch Times21. Februar 2018

Insgesamt 14 Afghanen sind am Dienstagabend vom Flughafen München in ihre Heimat abgeschoben worden. Die Männer wurden mit einem von der Bundesregierung gecharterten Flugzeug nach Kabul geflogen, wie das bayerische Innenministerium in München mitteilte. Das Bundesverfassungsgericht lehnte noch in der Nacht die Klage einer der abgelehnten Asylbewerber ab.

Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks sollten ursprünglich 58 Asylbewerber nach Afghanistan zurückgebracht werden, es seien schließlich aber nur 14 an Bord gewesen, davon zehn aus Bayern, zwei aus Mecklenburg-Vorpommern und je einer aus Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt. Bei den Männern handelt es sich um zehn Straftäter, einen Gefährder und drei Identitätsverweigerer.

Einer der Afghanen legte über eine Anwältin Eilklage in Karlsruhe gegen die Abschiebung ein. Das Flugzeug war zu diesem Zeitpunkt bereits in der Luft. Eine Kammer des Gerichts entschied den Fall noch in der Nacht und lehnte den Eilantrag ab.

Bundesverfassungsgericht mit Asylklagen überfordert

Das Bundesverfassungsgericht sieht mittlerweile eine große Zahl von Klagen in Asyl- und Flüchtlingsfällen auf sich zukommen. „Wir rechnen weiter mit einem starken Anstieg, da in den unteren Instanzen mittlerweile etwa 250.000 Fälle anhängig sind“, sagte Präsident Andreas Voßkuhle am Dienstagabend in Karlsruhe. 2017 hatte das Gericht demnach bereits 399 Klagen abzuarbeiten, rund dreimal so viel wie im Jahr zuvor.

Dem Gericht zufolge betraf ein große Zahl der Fälle im vergangenen Jahr Abschiebungen nach Afghanistan. Zur Beurteilung der Sicherheitslage müssten die Richter auf verschiedene Quellen zurückgreifen, weil ein Lagebericht des Auswärtigen Amts noch immer nicht vorliege. Die Bundesregierung hatte zuletzt Ende Dezember vergangenen Jahres angekündigt, die Lage sowie die Aussichten in dem Land neu prüfen.

Die Frage der Sicherheitsbewertung ist wichtig für die Entscheidungen über Asylanträge afghanischer Asylbewerber sowie für Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber nach Afghanistan. Die Bundesregierung vertritt hier bisher die Einschätzung, es gebe in Afghanistan Regionen, in denen Menschen sicher leben könnten. Daran gibt es allerdings erhebliche Zweifel.

Pro Asyl, Linke und Grüne wollen Abschiebungen nach Afghanistan vollständig stoppen

Derzeit werden aus Deutschland nur Menschen abgeschoben, die als Straftäter oder als Gefährder eingestuft sind oder die nach Einschätzung der Behörden etwa ihre Identität hartnäckig verschleiern. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl sowie Linkspartei und Grüne fordern aber, die Abschiebungen wegen Lebensgefahr für die Betroffenen vollständig zu stoppen.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erklärte mit Blick auf den Abschiebeflug am Dienstagabend: „Gefährder, Straftäter und hartnäckige Identitätsverweigerer stellen ein klares Sicherheitsproblem in unserem Land dar.“ Mit den Abschiebungen setze der Rechtsstaat ein „Zeichen“.

Nach Einschätzung der Bundesregierung seien Abschiebungen nach Afghanistan „nach wie vor möglich“. 2017 hatte Bayern insgesamt 3.282 Menschen abgeschoben. 56 der im vergangenen Jahr bundesweit abgeschobenen 121 Afghanen kamen aus Bayern. (afp)

Mehr dazu:

Leitfaden für Lehrer: „Was können Sie tun, wenn Sie die Abschiebung verhindern bzw. nicht unterstützen wollen?“

Problem Abschiebung: Europäische Regierungen scheitern an Rückführung von Asylbewerbern

Fast die Hälfte aller Asylklagen in erster Instanz erfolgreich

2017 über 320.000 Asylklagen in Deutschland: Zahl von Klagen verfünffacht – Verwaltungsgerichte massiv überlastet



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion