Abschiebung: Polizei muss immer häufiger Zwangsmittel einsetzen

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Abgelehnte Asylbewerber steigen in ein Flugzeug.Foto: Daniel Maurer/Archiv/dpa
Epoch Times26. März 2019

Im Jahr 2018 hat die Bundespolizei 23.617 abgelehnte Asylbewerber aus Deutschland in ihre Heimatländer zurückgeführt, immer häufiger mussten die Beamten dabei auch Zwangsmittel einsetzen. Das zeigt die Antwort der Polizeibehörde auf eine Anfrage der „Bild-Zeitung“ (Dienstagausgabe). „Zur Durchführung der Abschiebungen wurden insgesamt 1.239 Hilfsmittel (Klettband, Festhaltegurt, Kopf- und Beißschutz, Hand- und Fußfessel) eingesetzt.“

Im Jahr 2017 waren es noch 1.098 Hilfsmittel. Die Antworten der Bundespolizei zeigen dabei genau, wie oft welche Zwangsmaßnahme in den Jahren 2017 und 2018 angewendet worden ist: 536-mal setzten Bundespolizeibeamte bei Abschiebungen im Jahr 2018 Festhaltegurte ein (2017: 301 Fälle); 240-mal nutzten die Beamten in 2018 Handfesseln aus Plastik oder Stahl (2017: 301 Fälle); 280-mal kamen im Jahr 2018 Fußfesseln zum Einsatz (2017: 397 Fälle); achtmal kam es 2018 zum Gebrauch eines Kopf- und Beißschutzes (2017: 2 Fälle); 175-mal kam es 2018 zum Gebrauch von Klettband (2017: 97 Fälle).

Auf die Frage, warum diese Zwangsmaßnahmen nötig waren, sagte die Bundespolizei in ihrer Antwort an „Bild“: „Der Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt erfolgt nach Beurteilung des Einzelfalles durch die Polizeivollzugsbeamten vor Ort. Dabei wird als Reaktion auf Widerstandshandlungen der rückzuführenden Person im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit das jeweils erforderliche und zulässige Hilfsmittel bestimmt.“ Alle getroffenen Zwangsmaßnahmen waren und sind dabei nach Auskunft der Bundespolizei auch zulässig. (dts)



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