Recht auf Asyl? Abstimmung über „sichere Herkunftsländer“ in Nordafrika

Bundesinnenminister Thomas de Maizière verteidigte die Neuregelung. „Die Menschen aus den Maghreb-Staaten kommen zum ganz überwiegenden Teil aus asylfremden Gründen nach Deutschland“, sagte der CDU-Politiker.
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Im Bundestag wird über «sichere Herkunftsländer in Nordafrika abgestimmt.Foto: Sven Hoppe/dpa
Epoch Times13. Mai 2016
Die Grünen wollen die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten nach Angaben ihres Außenexperten Jürgen Trittin im Bundestag geschlossen ablehnen: „Um die Menschenrechte ist es in den Maghreb-Staaten schlecht bestellt.“

„Das sind keine sicheren Herkunftsländer. Punkt“, sagte Trittin der „Saarbrücker Zeitung“. Auch die Spitzen der großen Sozialverbände befürchten, dass das individuelle Asylverfahren durch die geplante Neuregelung ausgehebelt wird.

Der Bundestag stimmt am Vormittag über das Vorhaben der Bundesregierung ab. Ziel ist es, die Asylverfahren von Nordafrikanern zu verkürzen und sie schneller in ihre Heimat zurückschicken zu können. Wer aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat kommt, hat in Deutschland in der Regel kein Recht auf Asyl.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière verteidigte die Neuregelung. „Die Menschen aus den Maghreb-Staaten kommen zum ganz überwiegenden Teil aus asylfremden Gründen nach Deutschland“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“ (Freitag). Bei ihnen müsse der Aufenthalt rasch beendet werden. De Maizière verwies darauf, dass im ersten Quartal dieses Jahres nur 0,7 Prozent der Antragsteller aus den Maghreb-Staaten einen Schutzstatus erhalten hätten.

Trittin appellierte an die Bundesländer mit Regierungsbeteiligung der Grünen, sich am Abstimmungsverhalten der Bundestagfraktion ein Beispiel zu nehmen. Zwar könne man den Kollegen in den Ländern nicht vorschreiben, was sie zu tun hätten. „Ich gehe jedoch davon aus, dass die Länder in ihrer Abwägung das grüne Votum im Bundestag gebührend berücksichtigen, wenn im Juni die Abstimmung im Bundesrat ansteht.“

Die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg hat sich aber bereits darauf festgelegt, in der Länderkammer für die Neuregelung zu stimmen, sofern dem keine verfassungsrechtlichen Hürden entgegenstehen. Das damals noch grün-rot regierte Land hatte 2014 schon die Ausweitung der sicheren Herkunftsländer auf Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina ermöglicht. Bei vielen Grünen stieß das auf massive Kritik.

Auch die Sozialverbände sehen die Pläne der Bundesregierung kritisch. „Es rührt am Kern des Grundrechts auf Asyl – dem Recht auf individuelle Prüfung -, diese drei Länder als sichere Herkunftsstaaten einzustufen und über die Asylanträge Schutzsuchender von dort künftig in einem Schnellverfahren zu entscheiden“, sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. In den drei nordafrikanischen Ländern würden die Menschenrechte von politisch Andersdenkenden, Homosexuellen, Frauen und Behinderten regelmäßig verletzt. Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes, äußerte die Befürchtung, „dass das Ergebnis des individuellen Asylverfahrens vorweggenommen wird“.

(dpa)


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