Änderungen zum 1. April: Fahrverbote und neue Fragen für die Führerscheinprüfung kommen

Diesel-Fahrverbot in Stuttgart und Registrierungspflicht für Ferienwohnungen in Hamburg. Mit dem 1. April ändert sich so einiges.
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April, April! Oder doch nicht?Foto: eag1e/iStock
Epoch Times30. März 2019

Welche neue Regelungen und Gesetzesänderungen gibt es ab dem 1. April? Hier ein kurzer Überblick:

Umfassendes Diesel-Fahrverbot in Stuttgart

Zum 1. April müssen sich auch Einwohner Stuttgarts an das Diesel-Fahrverbot in der Landeshauptstadt Baden-Württembergs halten. Zuvor galt es nur für Auswärtige. Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklassen bis einschließlich Euro 4 dürfen dann nicht mehr in Stuttgarts Umweltzone fahren. Verbote für Euro-5-Diesel werden bereits diskutiert.

Neue Führerscheinfragen

Auch bei einem weiteren Thema rund ums Auto gibt es im April umfangreiche Neuerungen: Dem amtlichen Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung. Es kommen 32 neue Fragen, 38 weitere wurden überarbeitet. Darunter sind auch neue Video- und Bildfragen.

Mindestlohn für Leiharbeit steigt

Leih- und Zeitarbeiter in Westdeutschland erhalten ab April wieder einen höheren Mindestlohn als ihre Kollegen im Osten. Die Untergrenze springt von 9,47 Euro auf 9,79 Euro pro Stunde. Im Osten erhalten Arbeiternehmer in Leiharbeit seit Jahresbeginn 9,49 Euro. Dieser Satz wird zum 1. Oktober auf 9,66 Euro angehoben.

Mehr Geld für Beamte

Mehr Geld gibt es auch für die 343.800 Beamten des Bundes – die Besoldungstabelle sieht eine Erhöhung von 3,09 Prozent vor.

Soziales Netzwerk wird abgeschaltet

Der Technologie-Konzern Google stellt sein soziales Netzwerk „Google+“ ein. Das kalifornische Unternehmen hatte den Dienst als Konkurrenz zu Facebook etablieren wollen, allerdings traten vergleichsweise wenige aktive Nutzer bei. Google empfiehlt ihnen, ihre hochgeladenen Inhalte vor dem 2. April zu sichern.

Registrierungspflicht für Ferienwohnungen

Hamburger, die ihre Wohnung als Ferienunterkunft vermieten wollen, brauchen ab dem 1. April eine spezielle Anmeldung. Die Wohnung wird dann mit einer Wohnraumschutznummer versehen. Wer Ferienunterkünfte unangemeldet vermietet, verstößt damit gegen das neue Wohnraumschutzgesetz – und muss mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro rechnen. Die Regelung soll den Wohnungsmarkt entlasten.

Supermärkte mit neuem Tier-Label

Die in der Initiative Tierwohl engagierten Supermarktketten führen am Montag eine einheitliche Kennzeichnung der Tierhaltung ein. Zunächst werden verpackte Fleischprodukte schrittweise mit dem System „Haltungsform“ gekennzeichnet, das aus vier farblichen Stufen besteht und sich auf Schwein, Geflügel und Rind bezieht. Je nachdem, wieviel Platz, Beschäftigungsmaterial und Frischluft die Tiere haben, ändert sich die Stufe.

Beteiligen wollen sich Aldi, Edeka, Kaufland, Lidl, Netto, Penny und Rewe. Sie besitzen zum Teil eigene Kennzeichnungen, die dann vereinheitlicht werden sollen. (afp)



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