Ärzteverein: „Deutschland braucht keine Impfpflicht“ – über 40.000 Menschen unterzeichnen Petition

Der vom Gesetzgeber angestrebte Masern-Impfzwang stößt bei Ärzten auf Widerstand. „Es gibt in Deutschland und Mitteleuropa seit vielen Jahren keine Infektionskrankheit, die so bedrohlich wäre, dass sie einen derartigen Eingriff in fundamentale Grundrechte rechtfertigen würde“, sagt der Ärzteverein.
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Wozu Impfpflicht? 97 Prozent aller Kinder erhalten die erste Masernimpfung (Symbolbild).Foto: Joe Raedle / Getty Images
Epoch Times25. April 2019

Wer sein Kind in Brandenburg in eine Kindertagesstätte oder andere Tagespflegeeinrichtung bringen möchte, muss in Zukunft eine Masernimpfung seines Kindes vorweisen. Der Landtag hatte am 11. April einen entsprechenden Beschluss gefasst, dessen Umsetzung bevorsteht, so „Spiegel“. Doch nicht nur in Brandenburg, auch in anderen Bundesländern wird über eine Impfpflicht diskutiert. Dabei ist eine vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angestrebte Impfpflicht seitens der Bundesregierung noch gar nicht beschlossen.

Die Stimmen aus der Bevölkerung gegen den Impfzwang werden indes immer lauter. Über 40.000 Menschen haben bereits eine Petition gegen die Einführung einer Impfpflicht im Internet unterzeichnet. Diese hatte der Ärzteverein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ am 2. April ins Leben gerufen.

Der Ärzteverein warnt vor einer Einführung einer direkten oder indirekten Impfpflicht in Deutschland und hat am 23. April einen offenen Brief an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Länderparlamente verfasst. Damit tritt er dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey angekündigten Gesetzentwurf zur Einführung einer Impflicht gegen Masern entgegen.

Nach offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Institutes „lagen die Erkrankungsfälle an Masern deutlich unter denen von beispielsweise 2017 oder 2015 und weit unter dem Durchschnitt der Jahre seit 2001“, sagt der Ärzteverein:

In keinem Bundesland kam es in den vergangenen Jahren zu dem vielbeschworenen „ständigen Anstieg der Masernzahlen““.

Das belegen auch folgende Zahlen:

Masernfälle 2001 bis 2019. Foto: Screenshot/www.impf-info.de

Seit Jahren ist die Durchimpfungsrate für die erste Masernimpfung nach Informationen des Ärztevereins kontinuierlich angestiegen. Sie liegt bei 97 Prozent. Demnach ist es für immer mehr Eltern eine freiwillige Selbstverständlichkeit, ihre Kinder gegen Masern impfen zu lassen.

Masernerkrankungen treten seit Jahren vor allem bei älteren Jugendlichen und Erwachsenen auf.

Die aktuell diskutierte Maßnahme, den Besuch einer Kindertagesstätte mit einer Impfpflicht zu verbinden, betrifft die Altersgruppe der unter 6-Jährigen. Diese spielt in allen Bundesländern jedoch bei den Masern-Erkrankungen eine völlig untergeordnete Rolle.“

„Impfpflicht durch die Hintertür“ gefährdet die Grundrechte

Die beispielsweise in Brandenburg vom Landtag getroffene Entscheidung, dass nur geimpfte Kinder eine Kinderbetreuung erhalten, bezeichnet der Ärzteverein als „eine Impfpflicht durch die Hintertür“. Damit wird das Recht auf einen Betreuungsplatz gemäß SGB VII § 24 in Frage gestellt. Dabei gibt es gar keinen Anlass für diesen Impfzwang:

In Brandenburg zum Beispiel ist im Jahr 2019 noch kein einziger Masernfall gemeldet worden. Die Impfquoten sowohl für die erste, als auch für die zweite Masernimpfung liegen in der von der Weltgesundheitsorganisation geforderten Höhe. Von den Initiatoren der Impfpflicht in Brandenburg wurde mit Impfraten der zweiten Masernimpfung in einem Alter argumentiert, in dem diese von der WHO, in anderen europäischen Ländern und z. B. auch in Sachsen offiziell noch gar nicht empfohlen ist“, stellt der Ärzteverein fest.

Impfungen stellen „immer einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Menschen dar. Dieses hohe Rechtsgut ist neben dem des elterlichen Pflegeauftrags durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich geschützt“, so der Ärzteverein in seinem offenen Brief.

Eine Vereinbarkeit einer Impfpflicht mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist auch für den Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages fraglich:

Der Bund hat bei der Gesetzgebung die Grundrechte zu wahren. Relevant ist hier das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2S.1 GG. Dieses Grundrecht wäre verletzt, wenn eine Impfpflicht einen Eingriff in den Schutzbereich von Art. 2 Abs. 2S. 1 GG darstellt und dieser Eingriff verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt wäre.

Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ teilt diese Einschätzung:

Es gibt in Deutschland und Mitteleuropa seit vielen Jahren keine Infektionskrankheit, die so bedrohlich wäre, dass sie einen derartigen Eingriff in fundamentale Grundrechte rechtfertigen würde.“, heißt es in dem offenen Brief.

Ablehnung durch Impfgegner

Zwischen 20 und 30 Prozent der Bevölkerung stehen einer Impfung skeptisch gegenüber, lassen sich allerdings durch für eine Impfung sprechende Argumente umstimmen. Bei der Einführung einer Impfpflicht könnten sie diese als unberechtigten staatlichen Eingriff empfinden und Impfungen, die nicht verpflichtend sind, eher ablehnen.

Eine Impfpflicht wäre in Deutschland eher kontraproduktiv. Dadurch würden hartnäckige Impfgegner nur zu Märtyrern aufgewertet“, so Prof. Dr. Thomas Mertens, Vorsitzender der Ständigen Impfkommission.

Die Auffassung des Ärztevereins wird nach dessen Angaben durch aktuelle wissenschaftlichen Studien untermauert und von namenhaften Fachleuten geteilt, wie dem Vorsitzenden der Ständigen Impfkommission Prof. Dr. Thomas Mertens, dem Präsidenten des Robert-Koch-Institutes Prof. Dr. Lothar Wieler und dem Chef der Abteilung für Impfprävention am Robert-Koch-Institut Privat-Dozent Dr. Ole Wichmann. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin hat sich ebenfalls gegen eine Impfpflicht positioniert.

Der Ärzteverein rechnet damit, das Quorum der 50.000 Unterzeichner der Petition zeitnahe zu erreichen. Die Petition läuft noch 39 Tage. Von den bislang 43.007 Unterstützenden befinden sich 41.499 in Deutschland. (sua)



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