AfD-Anfrage belegt kirchlich geförderten Asylmissbrauch – Nockemann: „Kirche untergräbt Rechtsstaat!“

Laut einer Anfrage des Hamburger AfD-Innenpolitikers Dirk Nockemann nutzt ein Teil der Migranten das Kirchenasyl, um die Dublin-III-Verordnung außer Kraft zu setzen.
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Die Fälle von Kirchenasyl steigen weiter an.Foto: Axel Heimken/Illustration/dpa
Epoch Times28. August 2018

Trotz negativem Asylbescheid und der Pflicht, Deutschland zu verlassen, entziehen sich immer mehr Asylanten einer drohenden Abschiebung, indem sie sich zu Kirchenasylanten machen. Auch Hamburg ist stark davon betroffen. Das belegt eine Anfrage des AfD-Innenpolitikers Dirk Nockemann (Drucksache 21/13959) an den Hamburger Senat.

Sie bezieht sich auf eine vorherige Anfrage der AfD von April 2018 (Drucksache 21/12606). Zum damaligen Zeitpunkt befanden sich 58 Personen im Kirchenasyl. Es waren Asylbewerber aus Afghanistan, Eritrea, Irak, dem Kosovo, Albanien, Mazedonien und Somalia. Bei weniger als einem Drittel handelte es sich um Christen, größtenteils waren es männliche Muslime.

Der Hamburger AfD-Politiker schrieb in seiner Anfrage:

Das „Hamburger Abendblatt“ berichtete in einem Artikel vom 02.04.2018 von 611 ausreisepflichtigen Ausländern, denen, trotz negativen Asylgesuchs, Kirchenasyl gewährt wurde. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, auch Nordkirche genannt, sticht hier mit einem besonders hohen Anteil von 153 Personen, was circa ein Viertel der Gesamtfälle ausmacht, heraus. Auf die Stadt Hamburg entfallen davon angeblich 73 Personen, wobei hier auch verschiedene Angaben über die Anzahl gemacht werden. Obwohl sich die beiden großen deutschen Kirchen bereits 2015 mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darauf geeinigt hatten, dass das Instrumentarium des Kirchenasyls „sensibel“ verwendet werde, scheint dies offensichtlich nicht von allen Gemeinden in der Praxis umgesetzt zu werden. 

Ein Großteil der betroffenen Migranten nutze das Kirchenasyl, um die Dublin-III-Verordnung außer Kraft zu setzen, erklärt Nockemann nun in einer Presseerklärung. Letzteres bedeute, dass der Kirchenasylant bereits in einem anderen EU-Land registriert wurde und dort auch seinen Asylantrag stellen müsste. Die Überstellungsfrist der Dublin-III-Verordnung betrage 180 Tage und dieser versuchten sich viele durch das Kirchenasyl zu entziehen.

Die neueste Anfrage der AfD ergab, dass dies erfolgsversprechend war und noch mehr Nachahmer auf den Plan gerufen hat. 26 Personen der 58 Kirchenasylanten vom April sind von der Dublin-III-Verordnung in das nationale Verfahren übergegangen. Bei drei Personen wurde die Abschiebung ausgesetzt, eine konnte einen Asylfolgeantrag stellen und bei einer scheiterte die Rückführung. Zu den noch verbliebenen 27 sind 46 hinzugekommen, womit sich nun 73 Personen im Kirchenasyl befinden.

Zu Geschlecht und Religionszugehörigkeit schweigt der Senat: „Aufgrund der jeweils geringen Fallzahlen wird wegen der grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte der Betroffenen von den weiteren Detailangaben … abgesehen, da aufgrund dieser Detailangaben eine Reidentifizierung der Betroffenen ermöglicht werden könnte.“ Im April hinderten noch geringere Fallzahlen den Senat nicht daran, Angaben zu Geschlecht, Alter und Religion zu machen.

Dazu Nockemann: „Kirchenasyl ist ein Relikt aus der Zeit, in der noch kein Staat die Einhaltung einer Verfassung garantiert hat, in der Menschen schutzlos staatlicher Willkür ausgesetzt waren. Heute wird Kirchenasyl dazu missbraucht, staatliche Regelungen, also Recht und Ordnung zu unterlaufen. Der Kirche steht es aber nicht zu, das Recht in die eigene Hand zu nehmen. Das ist nicht nur anmaßend, sondern untergräbt den Rechtsstaat. Wenn auf dem Weg des Kirchenasyls die Abschiebung verhindert wird, übernimmt die jeweilige Kirchengemeinde alle anfallenden Unterhaltskosten für den Asylbewerber.“ (pm/mcd)



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