AfD beabsichtigt Dringlichkeitsantrag zur Abwahl von linker Verfassungsrichterin Barbara Borchardt

Trotz ihrer Mitgliedschaft in der linksextremistischen „Antikapitalistische Linke“ soll Barbara Borchardt künftig als Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern darüber wachen, dass Landesgesetze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung genügen. Vorerst. Denn ein Dringlichkeitsantrag der AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, der am Mittwoch gestellt wird, soll die Thematik erneut auf die Tagesordnung bringen.  
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Barbara Borchardt 2013 im Landtag in Schwerin.Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times8. Juni 2020

Mit dem Antrag will die AfD-Fraktion nach eigenen Angaben „Schaden von den demokratischen Institutionen abwenden beziehungsweise zumindest minimieren“.

„Dass eine Person, die in einer extremistischen Organisation Mitglied ist, bei einer solchen Wahl die notwendige Zweidrittelmehrheit bekommen hat, hat dem Ansehen des Landtags großen Schaden zugefügt“, sagte der AfD-Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer. Es sei davon auszugehen, dass mit der Dauer ihrer Zugehörigkeit auch das Ansehen des Landesverfassungsgerichts Schaden nehme.

Linke legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein

In einem offenen Brief hatte sich DIE LINKE Ende Mai gegen die Berichterstattung des Nordkuriers in dem Fall Borchardt gewandt, „weil in besonderer Art und Weise das Landesverfassungsgericht, der Landtag und Frau Borchardt in ihrer Ehre verletzt werden“. Man sei davon überzeugt, dass Teile des verfassten Artikels der Ziffer 9 des Pressekodex widersprechen würden. Dort ist unter „Schutz der Ehre“ aufgeführt: „Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen.“

DIE LINKE-Fraktionsvorsitzenden kritisierten, dass bereits in der Überschrift des Nordkurier-Artikels eine Stigmatisierung Borchardts als „linksextrem“ vorgenommen worden sei. „Wir stellen hierzu fest, dass Frau Borchardt keine Bestrebungen geäußert hat, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen“, heißt es weiter in dem offenen Brief. Eine Mitgliedschaft in der Landesarbeitsgemeinschaft „Antikapitalistische Linke“ dürfe nicht dazu führen, dass der „Nordkurier“ eine ehrverletzende Verurteilung von Frau Borchardt vornehme.

Gleichfalls stellte DIE LINKE fest, dass die Landesarbeitsgemeinschaft „Antikapitalistische Linke“ nicht durch den Verfassungsschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern beobachtet werde. Mit der Bezeichnung „Linksextreme Verfassungsrichterin“ übernehme das Medium zudem „den Sprachgebrauch der politischen Rechten, ohne einen Beweis anzutreten“.

Besondere Kritik findet der Ausdruck: „Keine Volljuristin, null Medienkompetenz, aber zur Verfassungsrichterin in MV hat’s dann doch noch gereicht“. Damit hätten die Schreiber suggeriert, dass Borchardt keinerlei fachliche Kompetenz zur Ausübung ihres Amtes hätte. Dabei sei Borchardt bereits seit März 2017 stellvertretendes Mitglied am Landesverfassungsgericht gewesen und habe sich in zwei Legislaturen als Mitglied des Landtages, davon in einer Legislaturperiode als Vorsitzende des Petitionsausschusses, für die Einhaltung der Landesverfassung eingesetzt.

„Wir sind der Überzeugung, dass sich Frau Borchardt in den genannten Positionen neben ihrer juristischen Ausbildung die nötige Kompetenz erworben hat“, machen Wenke Brüdgam und Torsten Koplin deutlich.

Was ist die AKL?

Die Antikapitalistische Linke, kurz AKL, ist eine im März 2006 gegründete politische Strömung innerhalb der Partei DIE LINKE. Sie vertritt antikapitalistische und antimilitaristische Positionen und wird zum linken Flügel der Partei gezählt, heißt es bei „Wikipedia“. Die Gruppe sehe den Kapitalismus als Ursache für Kriege, Armut und Umweltzerstörung an und setze sich für eine Auflösung der NATO sowie die Abschaffung der Bundeswehr ein.

Von Verfassungsschutzbehörden wird die AKL als linksextremistisch eingestuft. So schreibt das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinem Jahresbericht 2018, dass die Gruppe mit seinen über eintausend Mitgliedern „die Überwindung der bestehenden Gesellschaftsordnung“ anstrebe und einen „grundsätzlichen Systemwechsel“ fordere. Wesentliche Aktionsfelder seien unter anderem die Themengebiete „Antikapitalismus“, „Antifaschismus“ und „Antimilitarismus“.

Der Verfassungsschutz Niedersachsen begründet die Beobachtung der AKL unter anderem damit, dass diese 2013 beantragt habe, folgenden Passus in das Bundestagswahlprogramm der Partei DIE LINKE aufzunehmen:

„Ein Zurück zu einem sozialen, regulierten Kapitalismus kann es jedoch auch nicht geben, dies macht eine neue, sozialistische Gesellschaftsordnung nicht nur erstrebenswert, sondern für das Überleben der menschlichen Zivilisation erforderlich.“

Antrag auf Ausscheiden beim Landesverfassungsgericht

Zwar könne der Landtag eine Verfassungsrichterin nicht einfach abberufen, aber er könne ihr Ausscheiden beim Landesverfassungsgericht beantragen, heißt es von der AfD. Dann müsse das Gericht tätig werden. „Dieser Weg muss beschritten werden, um deutlich zu machen, dass es keine Zusammenarbeit mit Verfassungsfeinden geben kann“, betonte Kramer, dessen Partei als einzige Fraktion geschlossen gegen die Wahl von Barbara Borchardt als Verfassungsrichterin gestimmt hatte.

„Eigentlich hätte das für jede Fraktion, die sich zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt, eine Selbstverständlichkeit sein sollen“, meinte Kramer.

Der Landtag muss am Mittwoch (10.6.) entscheiden, ob er den Dringlichkeitsantrag annimmt. Falls nicht, komme der Antrag nach der Sommerpause erneut auf die Tagesordnung, erklärte AfD-Pressesprecher Philip Hentschel gegenüber der Epoch Times. (sua)



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