AfD-Fraktion beanstandet Mandatsberechnung in hessischem Landtag
Laut amtlichem Endergebnis der Landtagswahl in Hessen erhielt die CDU 40 Sitze, Grüne und SPD jeweils 29 und die AfD 19. Die FDP hat elf Mandate, die Linke neun. Nach Berechnungen der AfD-Fraktion stünde ihr ein weiteres Mandat zu und richtete eine kleine Anfrage an die Landesregierung zur Aufklärung des Sachverhaltes.

Die Marktkirche in Wiesbaden, der Landeshauptstadt von Hessen.
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Die AfD-Fraktion im hessischen Landtag hat die Mandatsberechnung nach der Wahl vom Oktober vergangenen Jahres moniert. Die Gesamtanzahl der Mandate müsse 138 statt 137 betragen, teilte die Fraktion am Dienstag auf Grundlage eines von ihr in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens mit. Wegen der falschen Berechnung verfüge die in Wiesbaden regierende schwarz-grüne Koalition eigentlich gar nicht über ihre knappe Mehrheit von nur einer Stimme.
Weil die CDU bei der Wahl 2018 acht Überhangmandate erhalten habe, habe sie einen Anspruch auf 39,72 Sitze. Der Landeswahlleiter habe der CDU aber nur einen Anspruch von 39,51 zugewiesen, was durch das Landeswahlgesetz nicht gedeckt sei. Daraus folge, dass der hessische Landtag durch Überhang- und Ausgleichsmandate auf 138 Mandate hätte erweitert werden müssen.
Laut amtlichem Endergebnis der Landtagswahl erhielt die CDU 40 Sitze, Grüne und SPD jeweils 29 und die AfD 19. Die FDP hat elf Mandate, die Linke neun. Nach Berechnungen der AfD-Fraktion stünde ihr ein weiteres Mandat zu, die Anzahl ihrer Sitze müsste sich demnach auf 20 erhöhen. Die AfD richtete eine kleine Anfrage an die Landesregierung, um den Sachverhalt aufzuklären.
Zu dem Vorgang äußerte sich auch die FDP im Landtag. „Es stellt ein berechtigtes Anliegen dar, zu überprüfen, ob eine demokratisch legitimierte Sitzzuteilung vorliegt“, erklärte der für Wahlrecht zuständige FDP-Abgeordnete Jörg-Uwe Hahn. Für diese Prüfung sei das sogenannte Wahlprüfungsgericht zuständig, das Einwendungen gegen die Wahl prüfe. (afp)
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