AfD-Kontakte, Chemnitz und der Fall Amri

Über die berufliche Zukunft von Verfassungsschutzpräsident Maaßen dürften die Spitzen der GroKo heute entscheiden.
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Hans-Georg MaaßenFoto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times18. September 2018

Über die berufliche Zukunft von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen dürften die Spitzen der großen Koalition am Dienstagnachmittag entscheiden.

Der umstrittene oberste Verfassungsschützer ist zur Belastungsprobe für die „GroKo“ geworden: Während die SPD die Ablösung des 55-Jährigen fordert, hält Innenminister und CSU-Chef Horst Seehofer bislang an Maaßen fest. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) soll sich Medienberichten zufolge für eine Ablösung entschieden haben. Kritisiert wird der Spitzenbeamte nicht allein wegen seiner Äußerungen zu den Vorgängen in Chemnitz.

Kontakte zur AfD:

Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner erhielt nach eigenen Angaben am 13. Juni bei einem Treffen mit Maaßen von diesem Informationen aus dem Verfassungsschutzbericht 2017 vorab – dabei soll es um die Zahl der islamistischen Gefährder gegangen sein.

AfD-Partei- und Fraktionschef Alexander Gauland hatte nach eigenen Angaben dreimal Kontakt mit Maaßen. So habe es im Januar ein Gespräch über allgemeine Sicherheitsfragen gegeben, bei dem Maaßen aber keinerlei Ratschläge erteilt habe. Gauland wandte sich demnach auch an den Verfassungsschutzpräsidenten wegen des Verdachts, in der AfD-Fraktion gebe es einen russischen „Einflussagenten“. Maaßen habe sich dieser Sache angenommen und ihm etwa zwei Wochen später telefonisch mitgeteilt, dass an der Sache nichts dran sei.

Bereits zuvor hatten die Begegnungen Maaßens mit der früheren AfD-Vorsitzenden Frauke Petry für Schlagzeilen gesorgt. Die AfD-Aussteigerin Franziska Schreiber behauptet, Petry habe ihr von Treffen mit Maaßen berichtet. Der soll den Rechtspopulisten demnach Ratschläge gegeben haben, wie eine Beobachtung durch den Geheimdienst zu vermeiden sei. Treffen von Petry und Maaßen wurden später zwar bestätigt. Aber der Behördenchef bestreitet, dass er der einstigen AfD-Chefin Ratschläge erteilt habe.

Am Wochenende wurde in einem Pressebericht der Vorwurf erhoben, Hinweise aus Bremen und Niedersachsen zu rechtsextremen AfD-Strukturen seien im Bundesamt für Verfassungsschutz monatelang liegen geblieben. In beiden Bundesländern beobachten die Verfassungsschutzämter inzwischen die AfD-Jugendorganisationen. Das Bundesamt wies den Vorwurf zurück.

Die Vorgänge in Chemnitz:

In einem Interview stellte Maaßen die Echtheit eines Videos über mögliche Hetzjagden in Chemnitz in Frage. Dabei wagte er die Behauptung, die entsprechende Videosequenz könne eine „gezielte Falschinformationen“ sein, „um möglicherweise die Öffentlichkeit von dem Mord in Chemnitz abzulenken“. In einem Bericht an Innenminister Horst Seehofer (CSU) schränkte Maaßen ein, er habe lediglich gesagt, dass es keine Belege für die Echtheit des Videos gebe.

Maaßen sagte außerdem, es lägen „keine belastbaren Informationen“ über Hetzjagden vor. Genau von solchen hatte zuvor allerdings Regierungssprecher Steffen Seibert gesprochen. Maaßen bekannte sich vergangene Woche im Bundestagsinnenausschuss nach Angaben von Teilnehmern inhaltlich zu seinen Aussagen – ließ allerdings angesichts der öffentlichen Debatte Zweifel erkennen, ob er das Interview tatsächlich wieder geben würde.

Der Fall Amri:

Das Bundesamt soll versucht haben, einen V-Mann im Umfeld von Amri zu verheimlichen. Maaßen habe ein Treffen mit Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) im März 2017 dazu nutzen wollen, Landespolitiker von der Notwendigkeit zur Geheimhaltung des V-Manns zu überzeugen, heißt es in einem Medienbericht. Das gehe aus einem Vermerk des Bundesamtes hervor. Zuvor hatte die Bundesregierung erklärt, Amri sei nicht von einem V-Mann überwacht worden.

Der Fall Kurnaz:

Schon bei seinem Amtsantritt im Jahr 2012 holte Maaßen der Fall Murat Kurnaz ein. Der Deutsch-Türke hatte jahrelang unschuldig im US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba eingesessen. Als Referatsleiter für Ausländerrecht im Innenministerium in der rot-grünen Regierung hatte Maaßen 2002 ein Gutachten verfasst, in dem ein Einreiseverbot für Kurnaz in die Bundesrepublik nach dessen erwarteter Freilassung begründet wurde. Berichten zufolge verweigerte die Freie Universität Berlin Maaßen deshalb eine eigentlich geplante Honorarprofessur. (afp)



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