AfD-Politikerin Sayn-Wittgenstein klagt gegen Parteirausschmiss – Gericht verkündet Urteil

Im Dezember wurde Doris von Sayn-Wittgenstein aus der AfD-Landtagsfraktion ausgeschlossen. Die Politikerin klagte dagegen vor dem Landesverfassungsgericht. Jetzt verkündet das Gericht sein Urteil - einen Tag nachdem Sayn-Wittgenstein aus der Partei geworfen wurde.
Titelbild
Doris von Sayn-Wittgenstein auf ihrem Einzelplatz im schleswig-holsteinischen Landtag: Sie war im Dezember aus der AfD-Landtagsfraktion ausgeschlossen worden.Foto: Carsten Rehder/dpa
Epoch Times29. August 2019

Schleswig-Holsteins Landesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil im Streit zwischen Doris von Sayn-Wittgenstein und der AfD-Landtagsfraktion. Die 64-Jährige hatte gegen ihren Ausschluss aus der Fraktion geklagt. Sie sieht sich in ihren Rechten als Abgeordnete beschnitten.

Sayn-Wittgenstein hatte 2014 für einen Verein geworben, der seit 2015 auf der sogenannten Unvereinbarkeitsliste der AfD steht und vom Verfassungsschutz Thüringen als rechtsextremistisch eingestuft wurde. Dies wurde in einem Presseartikel am 28. November 2018 öffentlich bekannt. Sayn-Wittgenstein wurde daraufhin aus der Landtagsfraktion ausgeschlossen.

Der Prozess am Landesverfassungsgericht wird voraussichtlich nicht das letzte Mal sein, dass Sayn-Wittgenstein ein staatliches Gericht zur Klärung von Partei-Konflikten bemüht: So kündigte die umstrittene Politikerin nach ihrem Rauswurf aus der AfD am Mittwoch an, gegen das Urteil des AfD-Bundesschiedsgerichts juristisch vorzugehen.

Fördermitgliedschaft in einem rechtsextremen Verein führte zum Ausschluss

Die Parteispitze hatte der 64-Jährigen unter anderem wegen einer Fördermitgliedschaft in einem rechtsextremen Verein parteischädigendes Verhalten vorgeworfen.

Der Bundesvorstand hält ihr vor, Fördermitglied des Vereins Gedächtnisstätte gewesen zu sein. Der Verein steht auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD und wird vom thüringischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft.

Sayn-Wittgenstein sagte, sie betrachte sich weiterhin als amtierende Landesvorsitzende. Die AfD trat dieser Darstellung entgegen. Parteisprecher Bastian Behrens sagte: „Ohne die Rechte eines Parteimitglieds ist sie nicht befähigt zur Ausübung dieses Amtes.“

Ende der politischen Karriere „der Fürstin“

Mit dem Rauswurf findet die rasante Parteikarriere der Rechtsanwältin, die parteiintern auch „die Fürstin“ genannt wird, ein Ende. Auf einem AfD-Bundesparteitag im Dezember 2017 wäre Sayn-Wittgenstein um ein Haar zur Co-Vorsitzenden neben Jörg Meuthen gewählt worden.

Die damals in der Partei bundesweit noch relativ unbekannte Überraschungskandidatin war seinerzeit in Hannover gegen den Berliner Landesvorsitzenden Pazderski angetreten. Sie zog ihre Kandidatur nach einem Patt erst zurück, als sich Alexander Gauland zur Wahl stellte.

Das damals schon laufende Parteiausschlussverfahren hatte den AfD-Landesverband Schleswig-Holstein vor zwei Monaten nicht daran gehindert, die Landtagsabgeordnete erneut zu seiner Vorsitzenden zu wählen. Dieser Posten bleibt jetzt bis zu einer Nachwahl unbesetzt.

Nach Angaben von Parteisprecher Behrens werden die Geschäfte des Landesverbandes bis dahin von den beiden Stellvertretern Joachim Schneider und Roland Kaden geführt.

Ein guter Tag für die AfD

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Kieler Landtag, Jörg Nobis, begrüßte den Parteiausschluss. Er erklärte:

Die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts sendet damit ein wichtiges Signal in die AfD wie in die Öffentlichkeit aus. Für die Mitglieder der AfD gibt es eine rote Linie, deren Überschreitung stets zum Ende der Mitgliedschaft führt – unabhängig davon, welche Funktion oder welches Amt ein Mitglied in der Partei gerade innehat.

Die Bundesvorstandsmitglieder Kay Gottschalk und Georg Pazderski erklärten unisono: „Das ist ein guter Tag für die AfD.“

Sayn-Wittgenstein wurde in der AfD lange dem rechtsnationalen „Flügel“ um den Thüringer Landeschef Björn Höcke zugerechnet. Die Spitze des „Flügels“ war jedoch zuletzt von ihr abgerückt. (dpa)



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