AfD Sachsen kritisiert: Auslandsvermögen von Asylbewerbern unberücksichtigt

Die AfD Sachsen fordert von der Landesregierung, Bankkonten von Asylbewerbern im Ausland zu prüfen.
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SymbolfotoFoto: AHMAD AL-RUBAYE/AFP/Getty Images
Epoch Times13. Mai 2016

„Wer 10.000 Euro an Schleuser zahlt und mit neuestem Smartphone und Markenkleidung einwandert, steht natürlich im Verdacht, seinen Lebensunterhalt in Deutschland selbst bezahlen zu können“, mahnte MdL Carsten Hütter (AfD) an und forderte: „Deutschland muss endlich Auslandsvermögen von Asylbewerbern für ihre Versorgung heranziehen.“

Keine Offenlegung ausländischer Konten

Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktio hatte Folgendes ergeben: Ausländische Konten und Vermögen von Asylbewerbern in Sachsen werden nicht geprüft. Die Betroffenen dürften auch weiterhin unkontrolliert auf Konten im Ausland zugreifen. Das geht aus einer Pressemitteilung der AfD hervor.

Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, welche Bargeldbeträge Asylbewerber 2015 und im ersten Quartal 2016 abgegeben haben oder ihnen abgenommen wurden, wie die "Junge Freiheit" berichtet. Auch wisse die Landesregierung nichts über persönliche Wertgegenstände, die herangezogen worden seien.

Zuwendungsstopp gefordert: Wie für Deutsche auch

Während deutsche Leistungsanwärter keine staatliche Unterstützung erhalten, wenn sie über eigenes Vermögen verfügen, können Asylbewerber ohne hiesige Kenntnisnahme auf Konten im Ausland zurückgreifen. Das kritisiert Hütter. Es handele sich um „eine skandalöse Ungleichbehandlung zwischen deutschen und ausländischen Leistungsbeziehern“. Hierzulande würden die Konten und Wohnungen von Hartz-4-Beziehern akribisch geprüft.

Hütter warnte vor Unfrieden und verwies auf Staaten wie Dänemark, in denen die Vermögenskontrolle von Asylbewerbern drastisch verschärft wurde. “Auch Deutschland muss endlich Auslandsvermögen von Asylbewerbern für ihre Versorgung heranziehen”, verlangte er. (kf)



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