AfD-Sachsen legt Verfassungsbeschwerde gegen die „Willkür-Entscheidung“ der Landeswahlleitung ein

Sachsens AfD-Landeschef Jörg Urban vor Dresdner Kulisse.
Foto: ATUmedia
Willkürakt
Urban merkt weiter an, dass der Landesvorstand der AfD und die Kreisvorsitzenden über diesen Vorgang in Kenntnis gesetzt wurden und der Verfassungsbeschwerde zustimmten. „Die sächsische AfD ist sich einig, dass die Streichung ein Willkürakt ist, um den stärksten Mitbewerber zur Landtagswahl 2019 entscheidend zu schwächen,“ resümiert er.
Der stellvertretende Landesvorsitzende und Jurist, Dr. Joachim Keiler ergänzt:
„Verfassungsbeschwerden in Zusammenhang mit einstweiligen Anordnungen sind in Deutschland ein ‚außerordentlicher Rechtsbehelf‘. Sie haben Aussicht auf Erfolg, wenn jemand nachweislich in seinen Grundrechten verletzt wurde. Dies ist hier der Fall. Aussichtsreichen möglichen Politikern würde das passive Wahlrecht entzogen. Zudem wird hier durch einen massiven Eingriff in die Listenaufstellung der AfD auch die Zusammensetzung der zu wählenden Landtagsabgeordneten beeinträchtigt und damit gegen urdemokratische Grundsätze verstoßen.“
Die sächsische AfD will zudem auch Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen, weil die Entscheidung des Landeswahlausschusses von der Rechtslage und Praxis in anderen Bundesländern erheblich abweicht. (nmc)
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