AfD: Sofort wieder Grenzkontrollen einführen

Die AfD fordert, sofort wieder Grenzkontrollen einzuführen und Migranten bei unberechtigtem Grenzübertritt zurückzuweisen. Es kommt durch die weitgehend ungeschützten EU-Grenzen "immer noch zu vielen tausend unberechtigten Grenzübertritten pro Monat".
Titelbild
Polizist bei einer Grenzkontrolle.Foto: Patrick Seeger/dpa
Von 16. Dezember 2017

Durch die weitgehend ungeschützten EU-Außengrenzen kommt es „immer noch zu vielen tausend unberechtigten Grenzübertritten pro Monat“. Die Bundestagsabgeordneten Dr. Gottfried Curio, Albrecht Glaser, Armin-Paulus Hampel, Udo Hemmelgarn, Martin Hess, Rüdiger Lucassen, Christoph Neumann, Jan Nolte und Roman Reusch und die AfD, fordern im Bundestag im Antrag 19/41, „sofort einen vollständigen und effektiven Schutz der deutschen Grenze“ zu gewährleisten.

So erhalten „hunderttausende Migranten auf diese Weise unberechtigten Zutritt und Aufenthalt in Deutschland – samt Vollversorgung sowie Inanspruchnahme aller Rechtsmittel zur Fortsetzung dieses von Anfang an unberechtigten Aufenthalts“.

Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf (Zitat):

  1. sofort einen vollständigen und effektiven Schutz der deutschen Grenze – einschließlich der grünen Grenze – zu gewährleisten, d. h. umfassende Grenzkontrollen mit entsprechenden Vollmachten einzurichten und diesen Grenzschutz durch geeignete Maßnahmen zu ermöglichen, ggf. durch Auf- und Ausbau von Bundesbereitschaftskräften;
  2. diese Grenzkontrollen so durchzuführen, dass das Ergebnis eine grundsätzliche Zurückweisung von unberechtigtem Grenzübertritt bewirkt – dies auch in dem Fall, dass sich ein Migrant, der aus einem benachbarten sicheren Drittstaat im Sinne von § 26a Abs. 2 des Asylgesetzes (AsylG) anreist, auf Verfolgung oder Schutzgründe beruft;
  3. offenzulegen, auf welcher Rechtsgrundlage sie die Praxis, auf die Möglichkeiten der Zurückweisung zu verzichten, zugelassen hat und weiter zulässt – was massenhafte illegale Zuwanderung zur Folge hat.

Der Bundestag erörterte den Antrag am Mittwoch, 13. Dezember 2017 und überwies ihn zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss.

Ein möglicher Grund für eine Flucht sei keine „weltweite Eintrittskarte“

In der Begründung heißt es, die Kanzlerin habe mehrfach erklärt, dass niemand an der Grenze zurückgewiesen wird.

Dies werde nach wie vor als Einladung verstanden, „als Wirtschaftsmigrant, z.T. auch mittels Identitäts-, Pass- und ‚Asylbetrugs‘, sein Glück als Nutznießer des bereits schwer belasteten deutschen Sozialsystems zu suchen. Diese Politik ist zu revidieren, die Asyl- und Zuwanderungspolitik muss wieder auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit gestellt werden und die Interessen Deutschlands müssen wieder Vorrang haben.“

Laut § 15 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist ein Ausländer, der unerlaubt einreisen will, an der Grenze zurückzuweisen.

Ein möglicher Grund für eine Flucht sei keine „weltweite Eintrittskarte“, die Regelungen zum Asyl bzw. Schutz greifen „nur bei Erstübertritt aus dem Fluchtland“.

So sei „die Migration von Syrern oder Afghanen aus der Türkei keine Flucht im völkerrechtlichen Sinn“. Auch die „Migration von Eritreern oder Nigerianern aus Libyen oder generell von Afrikanern quer durch ihren ganzen Kontinent“ ist keine Migration in diesem Sinn.

Die Annahme, eine Flucht sei notwendig, ist zum anderen „weitgehend unglaubhaft in Anbetracht hunderttausender Familien, die am Herkunftsort auf unbestimmte Zeit zurückgelassen werden“.

Hier kann der vollständige Antrag nachgelesen werden.

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