Urteil: AfD-Stiftung muss nicht auf Internetseite von Bundesinnenministerium erwähnt werden

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Der Haupteingang des BMI (Bundesministerium Inneres innern) in Berlin.Foto: Reutersvideo
Epoch Times10. Mai 2021

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat keinen Anspruch auf Erwähnung auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums (BMI). Die Stiftung scheiterte mit einem entsprechenden Eilantrag, wie das Berliner Verwaltungsgericht am Montag erklärte. Während andere parteinahe Stiftungen auf der BMI-Internetseite erwähnt werden, ist dies bei der Desiderius-Erasmus-Stiftung nicht der Fall. Die Stiftung sah darin einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz und das Neutralitätsgebot im parteipolitischen Wettbewerb.

Das Berliner Verwaltungsgericht sah hingegen keinen Anspruch auf eine Erwähnung oder Verlinkung der Stiftung auf der BMI-Seite. Das Neutralitätsgebot im Bereich der politischen Willensbildung gelte nicht für Stiftungen, weil diese – anders als politische Parteien – kein am Verfassungsleben beteiligtes Organ seien. Voraussetzung für eine Erwähnung auf der BMI-Seite sei zudem nach derzeitiger Praxis eine finanzielle Förderung der Stiftungsarbeit aus Mitteln des Innenministeriums. Dies sei bei der Desiderius-Erasmus-Stiftung nicht der Fall.

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung war 2018 durch den AfD-Bundesvorstand und den Parteitag als parteinahe Stiftung anerkannt worden. Ziel der Stiftung ist nach eigenen Angaben eine „Rückbesinnung auf das Grundgesetz“, das neben Wahlen „auch Abstimmungen als Quelle der Staatsgewalt und der Rechtsprechung“ erwähne. Vorsitzende der Stiftung ist die ehemalige CDU-Politikerin Erika Steinbach. (afp)



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