AfD will Verfassungsschutz verklagen: Kritik an Zuwanderung und Multikulti ist keine Grenzüberschreitung

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AfD-Logo.Foto: CARMEN JASPERSEN/AFP/Getty Images
Epoch Times8. Januar 2020

Die AfD will offenbar das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verklagen. Die Partei wolle das Bundesamt mit zwei Klagen dazu zwingen, den „Flügel“ von Björn Höcke sowie die Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“ (JA) nicht länger als „Verdachtsfälle“ zu führen, berichtete der Rechercheverbund von „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR am Dienstagabend.

Die Klagen sollen demnach Ende der Woche beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht werden. In den Entwürfen beschwere sich die Partei über angeblich stigmatisierende und ehrschädigende Aussagen. Sie argumentiere, dass weder scharfe Kritik an der Zuwanderung noch die Ablehnung der multikulturellen Gesellschaft eine unzulässige Grenzüberschreitung darstellten.

Selbst radikale Aussagen und Kontakte zu verfassungsfeindlichen Vereinigungen sieht die Partei laut den Berichten als unproblematisch an. Sie bezeichne sie in den Klageentwürfen als Teil des demokratischen Diskurses.

Die Einstufung von Höckes „Flügel“ sowie der „Jungen Alternative“ will die AfD demnach aber auch aus formalen Gründen annullieren lassen. Sie führe ins Feld, dass es sich bei dem „Flügel“ nicht um eine Parteiorganisation handle.

Unverständnis bei der AfD über „Flügel“ als Verdachtsfall

Auch erklärt die AfD den Berichten zufolge, sie wisse nicht, welche Einzelpersonen dem „Flügel“ zuzuordnen seien. Es sei nicht ersichtlich, warum der „Flügel“ als „nicht abgrenzbare Personenmenge“ einen „Verdachtsfall“ darstellen solle.

Das Bundesamt hatte Höckes „Flügel“ sowie die „Junge Alternative“ vor einem Jahr als „Verdachtsfälle“ für „rechtsextrem Bestrebungen“ eingestuft. „Verdachtsfälle“ bilden eine Vorstufe zu einer offiziellen Beobachtung.

Sie erlauben aber bereits den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Von der Einstufung als „Verdachtsfälle“ sind den Berichten zufolge rund 8000 AfD-Mitglieder betroffen, also knapp ein Viertel aller Parteimitglieder.

Der Rechercheverbund zitierte „Verfassungsschutzkreise“ mit der Aussage, dass kein Anlass gesehen werde, an den bisherigen Einstufungen etwas zu ändern.

Das Vorgehen der AfD werde in diesen Kreisen als „taktische Maßnahme“ mit Blick darauf bewertet, dass das BfV im Frühjahr über seinen weiteren Umgang mit der AfD entscheiden wolle. Weitergehende Schritte der Beobachtung seien dann wahrscheinlich.  (afp)



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