Staatsangehörigkeit bei IS-Kämpfern: Justizministerin Barley kündigt baldiges Gesetz an

Katarina Barley (SPD) kündigte nun nach mehrfacher Aufforderung eine baldige Gesetzesregelung zum Entzug der Staatsangehörigkeit bei IS-Kämpfern an. Ihrem Ministerium wurde vorgeworfen, das Gesetzesvorhaben zu verschleppen.
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ReisepassFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times3. März 2019

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat nach mehrfacher Aufforderung eine baldige Gesetzesregelung zum Entzug der Staatsangehörigkeit bei IS-Kämpfern angekündigt. Sie sei sich mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) einig, „dass wir dieses konkrete Vorhaben zeitnah umsetzen werden“, erklärte Barley am Samstag.

Der von Seehofer vorgelegte Gesetzentwurf enthalte allerdings Regelungen, die über den Koalitionsvertrag hinausgehen. „Klar ist, dass wir verfassungsfeste und rechtsstaatliche Lösungen brauchen. Darüber führen wir aktuell Gespräche innerhalb der Bundesregierung.“

Vorwurf von CSU und CDU: Justizministerium verschleppt das Gesetzesvorhaben

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte dem Bundesjustizministerium erst vor wenigen Tagen vorgeworfen, das Gesetzesvorhaben zu verschleppen. Auch CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer forderte Barley noch am Freitag auf, „endlich ihre Zustimmung“ zu geben.

CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer hat Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) aufgefordert, den Gesetzentwurf passieren zu lassen, mit dem deutschen IS-Kämpfern mit Doppelpass die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden kann. „Unsere Erwartung an Justizministerin Katarina Barley ist, dass sie dazu jetzt endlich ihre Zustimmung gibt“, sagte Kramp-Karrenbauer dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Es sei dringend – und auch ein wichtiges „Abschreckungssignal“.

Wer zu einer Terrororganisation gehe und zwei Pässe habe, müsse wissen,

dass er damit den deutschen los ist – und damit auch die Möglichkeit, nach Deutschland zurückzukehren“.

Die Justizministerin betonte nun am Samstag: „Wenn Deutschen, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, die konkrete Beteiligung an einer Kampfhandlung einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann, müssen sie künftig die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können.“ Darauf hätten SPD und Union sich bereits im Koalitionsvertrag verständigt.

Deutscher Pass geht automatisch verloren, wenn sie für ausländisches Militär Dienst tun

Doppelstaatler verlieren nach geltender Gesetzeslage den deutschen Pass, wenn sie ohne Genehmigung der deutschen Behörden in ausländischen Streitkräften Dienst tun. Für Kämpfer in Milizen wie den Kampfverbänden des Islamischen Staats (IS) gilt diese Regelung allerdings nach gängiger Rechtsauffassung nicht, weil die Dschihadistenmiliz trotz ihres Namens keine „Staatsqualität“ hat.

Die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag sieht vor, dies zu ändern. Allerdings gibt es für das Vorhaben rechtliche Hürden – etwa ob eine solche Regelung rückwirkend möglich wäre oder nur für künftige Fälle gelten würde. (afp/dpa/dts)



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