Akten aus NSU-Prozess in Köln auf Bürgersteig gefunden

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Eine Daten-CD mit Akten aus dem NSU-Prozess ist in Köln auf einem Bürgersteig gefunden worden.Foto: Peter Kneffel/Archiv/dpa
Epoch Times29. September 2015
Eine Daten-CD mit Akten aus dem NSU-Prozess ist in Köln auf einem Bürgersteig gefunden worden. Diese peinliche Panne hat der Vorsitzende Richter Manfred Götzl enthüllt. Ein städtisches Fundbüro habe sich deswegen beim Oberlandesgericht München gemeldet.

Götzl fragte in den Saal, wer die CD vermisse – doch meldete sich niemand. Wenig später attackierte der Richter den Kölner Anwalt Ralph Willms. Er vertritt eine Frau, die bei dem NSU-Nagelbombenanschlag 2004 in Köln verletzt wurde. Götzl sagte, er habe mehrfach vergeblich versucht, sie als Zeugin zu laden. Götzl warf Willms vor, ein Attest versprochen, aber nie geliefert zu haben.

In sogenannten Nachlieferungen auf Daten-CDs fasst das Gericht regelmäßig neu hinzugekommene Schriftstücke zusammen und verschickt sie an die Prozessbeteiligten. Sie sind durchweg vertraulich. Darin befinden sich häufig auch Unterlagen von Ermittlungsbehörden oder Geheimdiensten über die Hauptangeklagte Beate Zschäpe, ihre mitangeklagten mutmaßlichen Unterstützer und die rechtsextreme Szene.

Zschäpe muss sich im NSU-Prozess wegen der zehn Morde und aller anderen Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ verantworten. Das Verfahren läuft seit Mai 2013.

Der Opfer-Anwalt Willms sagte auf mehrfache Nachfrage Götzls, seine Mandantin liege in der Türkei im Krankenhaus. Den Kontakt zu ihr halte er nicht direkt, sondern über einen Mann, der ebenfalls zu den Geschädigten des Anschlags in der Keupstraße gehöre. Das allerdings bestritt dessen Anwalt energisch. Götzl drohte am Ende mit Ermittlungen und setzte Willms eine Erklärungsfrist von einem Tag.

Das Gericht lehnte am Dienstag außerdem zahlreiche Anträge von Nebenklägern ab. Darin ging es etwa um bundesweite Kontakte zwischen Neonazis oder mögliche Waffenschiebereien. Für ein Urteil gegen Zschäpe und ihre mutmaßlichen Helfer seien diese Aspekte „ohne tatsächliche Bedeutung“, sagte Richter Götzl. Das Gericht habe geprüft, ob sich beim derzeitigen Stand der Beweisaufnahme „etwas ändere“, würden die gewünschten Beweise erhoben, und diese Frage verneint.

(dpa)


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