Aktenfehler verhinderte Abschiebung von Chemnitzer Messerstecher

Der Messerstecher von Chemnitz hätte bereits 2016 abgeschoben werden müssen. Doch wegen eines Aktenfehlers wurden die Abschiebevorbereitungen damals eingestellt.
Titelbild
Tatort in ChemnitzFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times9. September 2018

Ein Aktenfehler in der Chemnitzer Ausländerbehörde verhinderte 2016 die Abschiebung des mutmaßlichen Messerstechers Yousif A. Das berichtet die „Bild am Sonntag“. So habe man zwar im Mai 2016 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Brief mit einer Abschiebefrist bis November erhalten, bestätigte ein Behördensprecher der Zeitung. Diese Frist sei aber „nicht in die Akte übertragen“ worden.

Man ging weiter davon aus, nur bis August Zeit zu haben. Und weil die Zeit für eine Abschiebung als zu kurz erschien, habe man alle Abschiebevorbereitungen am 21. Juli 2016 eingestellt, so der Sprecher.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte zuletzt das BAMF für die erfolglose Abschiebung verantwortlich gemacht. Obwohl er intern über den Irrtum am 31. August informiert wurde, weicht er bis heute bei entsprechenden Nachfragen aus. (dts)



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