Aktienhandel von Ministeriums-Mitarbeitern wird nicht geprüft

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Börse Frankfurt am Main.Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
Epoch Times4. September 2020

Im Bundesfinanzministerium gibt es keine spezifischen Vorgaben für private Aktiengeschäfte der Mitarbeiter. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf einen Sprecher von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Die Beschäftigten müssen demnach auch nicht anzeigen, welche Papiere sie handeln, spezielle Verbote bei potenziellen Interessenkonflikten gibt es ebenfalls nicht.

Das sei heikel, schreibt die Zeitung, weil insbesondere die Mitarbeiter der Abteilung 7 – Finanzmarktregulierung – für die Aufsicht und Regulierung von Banken, Finanzinstituten und Anleihemärkten zuständig sind und damit über interne Spezialkenntnisse verfügen. In anderen Organisationen wie der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA oder der Europäischen Zentralbank EZB ist Mitarbeitern der private Handel mit Aktien von Instituten, die sie beaufsichtigen, verboten.

Durch den Betrugsskandal des mittlerweile insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard wächst der Druck auf das Bundesfinanzministerium, die Regeln zu überdenken. Am vergangenen Mittwoch war zudem bekannt geworden, dass Mitarbeiter der deutschen Finanzaufsicht Bafin, die anders als das Ministerium über ein besonderes Kontrollverfahren verfügt, seit 2019 besonders oft die Aktie von Wirecard gehandelt hatten. Wirecard war die privat meist gehandelte Aktie in der Behörde.

Besonders oft kauften und verkauften die Mitarbeiter der für die Marktaufsicht zuständigen Abteilung die Aktie. Kurz vor dem endgültigen Auffliegen des Betrugs zog das Wirecard-Geschäft nochmals an. Ob es im Bundesfinanzministerium ein ähnliches Wirecard-Geschäft gegeben hat, kann wegen der fehlenden Aufzeichnungspflicht nicht überprüft werden.

Ein Sprecher von Finanzminister Scholz verwies jedoch darauf, dass Insiderhandel generell verboten sei. Die Beschäftigten würden zudem „regelmäßig für einen gesetzeskonformen Umgang mit Insiderinformationen sensibilisiert und über ihre rechtlichen Pflichten sowie über Rechtsfolgen aufgeklärt“. Scholz will nun die internen Kontrollsysteme überprüfen. Und auch bei der Bafin sollen „zusätzliche und schärfere Regeln“ eingeführt werden. (dts)



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