„Akzeptanz höchstrichterlicher Entscheidungen erhöhen“: Bundestag lockert Kameraverbot in deutschen Gerichtssälen

Der Bundestag lockerte gestern das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernsehaufnahmen in Gerichtsverfahren. Nun dürfen wichtige Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte aufgezeichnet und im Fernsehen übertragen werden.
Titelbild
Gerichtssaal in Hamburg (Symbolbild).Foto: CHRISTIAN CHARISIUS/AFP/Getty Images
Epoch Times22. Juni 2017

Wichtige Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte dürfen künftig im Fernsehen übertragen werden. Der Bundestag lockerte am Donnerstag das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernsehaufnahmen in Gerichtsverfahren. In niedrigeren Instanzen bleibt es aber dabei, dass keine Kamerabilder übertragen werden dürfen.

Bislang konnten nur Urteilsverkündungen des Bundesverfassungsgerichts live im Fernsehen gesendet werden. Künftig soll dies auch bei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesarbeitsgerichts, des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs möglich sein.

„Das erhöht die Akzeptanz höchstrichterlicher Entscheidungen“, erklärte die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU).

Tonübertragung

Die Neuordnung ermöglicht außerdem, dass bei Gerichtsverfahren von besonderem Interesse der Ton in einen Medienarbeitsraum übertragen werden kann.

Dies war vor allem im Zusammenhang mit dem NSU-Prozess am Oberlandesgericht München gefordert worden, wo viele Medienvertreter wegen des großen Andrangs keinen Platz im Sitzungssaal gefunden hatten.

Archivierung von Gerichtsverfahren mit „herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung“

Ferner können bei Gerichtsverfahren „von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland“ Ton- und Filmaufnahmen der Verhandlung einschließlich der Verkündung der Urteile zugelassen werden.

Diese dürfen dann aber nicht veröffentlicht werden, sondern landen zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken in einem Archiv. (afp)

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