Al-Bakr-Suizid Thema im Bundestag – Sensibler Umgang mit selbstmordgefährdeten Gefangenen notwendig

Dass bei Festnahme und Unterbringung des Terrorverdächtigen Al-Bakr einiges schief lief, räumen inzwischen auch die Verantwortlichen in Sachsen ein. Nun meldet sich der Bundesjustizminister zu Wort.
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Der Suizid des Terrorverdächtigen Al-Bakr ist aktuell Thema im Bundestag.Foto: Getty Images
Epoch Times19. Oktober 2016

Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich gegen den Aufbau eines zentralen deutschen Gefängnisses für Terroristen gewandt. „Der Strafvollzug ist nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Ländersache“, sagte der SPD-Politiker der „Süddeutschen Zeitung“.

Beschuldigte und Verurteilte aus Ermittlungs- und Strafverfahren des Generalbundesanwalts befänden sich deshalb „seit jeher in Justizvollzugsanstalten in ganz Deutschland“. Das habe sich bewährt.

Nach dem Suizid des Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr in der Justizvollzugsanstalt Leipzig war etwa von Gewerkschaftsseite die Forderung nach einer zentralen Unterbringung diese neuen Tätertyps laut geworden. Maas sagte, er sei „auch nicht bereit, aufgrund dieses einen – sicherlich schwerwiegenden – Vorfalls per se allen Ländern die Kompetenz zur Unterbringung solcher Häftlinge abzusprechen“. Problem sei weniger die geforderte Hochsicherheit als der notwendige sensible Umgang mit suizidgefährdeten Gefangenen.

Aus Sicht von Maas ist es „höchst zweifelhaft, ob mit einer Konzentration der Zuständigkeit für die Unterbringung terroristischer Beschuldigter in einem Gefängnis“ in der Sache etwas gewonnen wäre. Denn die Unterbringung mehrerer Terrorverdächtiger an einem Ort könne mit Blick auf Isolation, Überwachung und Unterbindung von Kommunikation erhebliche Nachteile nach sich ziehen. Dies zeigten Beispiele aus der RAF-Zeit.

Der Syrer Al-Bakr hatte sich am vergangenen Mittwoch zwei Tage nach seiner Festnahme in einer Zelle in Leipzig erhängt. Die Ermittler gehen davon aus, dass er einen islamistischen Anschlag auf einen Berliner Flughafen plante. Sein mutmaßlicher Komplize Chalil A. sitzt in Dresden in Untersuchungshaft: Er soll Al-Bakr seine Wohnung in Chemnitz überlassen und diesem beim Kauf der für den Sprengstoff benötigten Materialien im Internet geholfen haben.

Bundestagsausschüsse beschäftigen sich mit Fall „Al-Bakr“

Am Mittwoch wollen zwei Ausschüsse des Bundestages versuchen, mehr Klarheit in den Fall zu bringen. Auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses stehen Berichte des Justizministeriums und der Bundesanwaltschaft. Dabei soll es auch um den Informationsaustausch zwischen der Bundesanwaltschaft und den sächsischen Justizbehörden gehen. Im Innenausschuss sind unter anderem die Anschlagsplanungen Al-Bakrs Thema. Dazu wird ein Bericht der Bundesregierung erwartet. Möglicherweise kommt auch der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, in den Ausschuss.

Bevor sich Al-Bakr in seiner Zelle das Leben nahm, war sein Zustand von der Justizvollzugsanstalt als nicht akut suizidgefährdet eingestuft worden. Schon bei seiner Festnahme gab es Pannen. Nach einem missglückten Zugriff der Polizei in Chemnitz floh der 22-Jährige trotz Großfahndung bis nach Leipzig. Dort wurde er von Landsleuten überwältigt und der Polizei übergeben.

Am Dienstag hatte in Sachsen die parlamentarische Aufarbeitung der Vorgänge begonnen. Der Innen- und der Rechtsausschuss des Landtags befragte in einer gemeinsamen Sondersitzung fast sechs Stunden lang Vertreter von Regierung und Behörden zu Hintergründen der Fahndung und dem späteren Suizid. Während Abgeordnete der Regierungsfraktionen CDU und SPD die Behörden anschließend von teils heftiger Kritik entlastet sahen, bleiben Oppositionsvertreter skeptisch. (dpa/dk)



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