Algerien musste Bremen versprechen gefährlichen Islamisten nicht zu bestrafen – Abschiebung erst jetzt möglich

Nach 15 Gerichtsverfahren wurde es endlich möglich einen gefährlichen Islamisten aus Deutschland abzuschieben - aber nur deshalb, weil man in Algier versprochen hat, den Kriminellen nach der Rückkehr weder zu verhaften noch zu foltern.
Epoch Times11. Januar 2018

Die erst nach 15 Gerichtsverfahren ermöglichte Abschiebung eines gefährlichen Islamisten aus Bremen in sein Heimatland Algerien geht offenbar auf eine vertrauliche Vereinbarung zwischen Bundespolizei-Präsident Dieter Romann und seinem algerischen Amtskollegen Abdelghani Hamel zurück. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Focus.

Generalmajor Hamel hatte Romann demnach bereits vor Wochen sein Ehrenwort gegeben, dass der am Mittwochnachmittag nach Algier gebrachte mehrfach vorbestrafte 37-jährige Oussama B. nach Rückkehr weder verhaftet noch gefoltert wird.

Diese Zusicherung hatte in letzter Instanz auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überzeugt. In dem Gerichtsbeschluss vom 3. Januar 2018 heißt es laut Focus unter anderem, dass die persönliche Verpflichtung des Leiters der algerischen Polizei gegenüber Romann eine „genügende Garantie zur Ausräumung des (Rest-)Risikos einer menschenrechtswidrigen Behandlung“ sei.

Der zweifache Familienvater Oussama B. hatte sich neun Monate lang in insgesamt 15 Verfahren seiner Abschiebung widersetzt. Die Sicherheitsbehörden stuften ihn als Gefährder ein, da er in der radikalen Bremer Rahma Moschee eine Führungsrolle einnahm. B. feierte das Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt, hetzte gegen Juden und Christen und postete brutale Videos der Terrormiliz IS. Seinen Bruder, der sich in Syrien als Selbstmordattentäter in die Luft gesprengt hatte, feierte er als Märtyrer.

Zudem fiel B. in Bremen durch Drogendelikte, Körperverletzung und Sachbeschädigung auf. Eines seiner beiden Kinder entführte er nach Algerien. In Frankreich wurde B. wegen terroristischer Aktivitäten zu 15 Monaten Haft verurteilt, schreibt das Nachrichtenmagazin unter Berufung auf Ermittlungsbehörden. (dts)



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