Alle Bundesländer wollen Impfzentren im September schließen

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Impfzentrum.Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times18. August 2021

Mit dem Ende der Finanzierung durch den Bund wollen alle Bundesländer den Betrieb ihrer Impfzentren einstellen. Das schreiben die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Mittwochausgaben) unter Berufung auf alle 16 Landesgesundheitsministerien. Demnach wird voraussichtlich kein Land seine zentralen Impfstellen über Ende September hinaus auf eigene Kosten betreiben.

Das Gesundheitsministerium in Thüringen teilte auf RND-Anfrage mit: „Für die Zukunft setzen wir nicht mehr allein auf das Netz an Impfstellen, sondern schaffen mehr niedrigschwellige Angebote genau dort, wo viele Menschen sind.“ In Thüringen gibt es insgesamt 33 Impfzentren, davon vier überregionale. Drei der vier überregionalen Impfzentren in Thüringen schließen bereits zum 31. August.

Aus Nordrhein-Westfalen hieß es: „Grundsätzlich soll nach der Schließung der Impfzentren das Impfen von den Impfzentren regelhaft in die Arztpraxen übergehen.“ Die Impfungen könnten dann im Regelversorgungssystem erfolgen.

Die Gesundheitsministerkonferenz hatte am 28. Juni eine Neuausrichtung der Nationalen Impfstrategie beschlossen. So sollten Impfzentren geschlossen, in ihrer Anzahl oder Kapazität reduziert und der Schwerpunkt auf mobile Impfteams gesetzt werden. Die Bundesländer sollten zudem sicherstellen, dass die Impfkapazitäten in kurzer Zeit wieder hochgefahren werden können.

Dazu teilte etwa das Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein dem RND mit: „In Schleswig-Holstein wird die Ausrüstung der Impfzentren so eingelagert, dass bei Bedarf kurzfristig auch wieder zusätzliche Impfangebote realisiert werden könnten.“

Im Saarland sollen die Impfzentren Saarlouis und Neunkirchen in einen „Stand-by-Modus“ versetzt werden, so das zuständige Gesundheitsministerium. Immer wieder wurde in den letzten Monaten Kritik an den hohen Kosten der Impfzentren laut. Der Bund beteiligt sich zur Hälfte an den Kosten, die Finanzierung wurde in einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom Mai 2021 geregelt und dort bis Ende September 2021 festgelegt. (dts)



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