Alt-Kanzler und Ex-Bundespräsidenten: Künftig werden ihre Einkünfte auf den Ehrensold angerechnet

Nur noch fünf Mitarbeiter und das Büro sucht der Bundestag aus: Alt-Bundespräsidenten und Ex-Kanzler werden etwas kürzer treten müssen. Ihre zusätzlichen Einkünfte werden auf den Ehrensold angerechnet.
Titelbild
Die Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff (l-r), Horst Köhler und Joachim Gauck bei einer Gedenkstunde im Bundestag.Foto: Wolfgang Kumm/Archiv/dpa
Epoch Times21. März 2019

Für Alt-Kanzler und ehemalige Bundespräsidenten sollen einem Medienbericht zufolge bald neue finanzielle Regeln gelten. Das berichtet die „Bild“-Zeitung und beruft sich auf einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags.

Demnach müssten zusätzliche Einkünfte der ehemaligen Bundespräsidenten auf den Ehrensold angerechnet werden. Der Bundestag dürfe darüber hinaus die Büros der Alt-Kanzler und Ex-Bundespräsidenten aussuchen, damit keine extrem hohen Mietkosten entstehen. Auch die maximale personelle Ausstattung werde festgelegt: ein Büroleiter, zwei Referenten, eine Schreibkraft und ein Fahrer.

Hintergrund der Neuregelung sei Kritik vom Bundesrechnungshof. Die „Bild“-Zeitung zitiert aus zwei Prüfberichten vom September 2018, wonach bei der „lebenslangen Vollausstattung“ von Alt-Bundespräsidenten und Ex-Kanzlern „Grenzen überschritten“ worden seien. Wann die Neuregelung in Kraft treten soll, ging aus dem Bericht nicht hervor.

Der FDP-Politiker Otto Fricke, der Mitglied im Haushaltsausschuss ist, sagte der „Bild“-Zeitung: „Unsere Lösung gewährt früheren Präsidenten und Kanzlern eine der Würde ihrer Lebensleistung entsprechende Versorgung, Sicherheit und Dienstausstattung. Sie stellt zugleich sicher, dass sich damit niemand eine goldene Nase verdient.“ (dpa)

Altbundeskanzler Gerhard Schröder und Ex-Bundespräsident Joachim Gauck beim Staatsakt für den verstorbenen, ehemaligen Bremer Bürgermeister Hans Koschnick. Foto: Ingo Wagner/Archiv



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