Altmaier setzt Zinsen bei Strafen für Kartellsünder aus

Zinszahlungen bei Wettbewerbsverstößen sollen nach einer Gesetzesvorlage des Bundeswirtschaftsministeriums vorläufig ausgesetzt werden. Gleichzeitig will sich das Ministerium verlängerte Prüffristen bei der Fusionskontrolle genehmigen.
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Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times29. April 2020

Unternehmen, die gegen Wettbewerbsregeln verstoßen haben, sollen wegen der Coronakrise bis Ende Juni 2021 vorerst keine Zinsen auf Bußgeldstrafen des Kartellamtes bezahlen müssen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums hervor, über den die „Rheinische Post“ berichtet. Er soll am Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden.

Die Aussetzung der sogenannten Zinspflicht soll Kartellsündern helfen, die in der Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Das Kartellamt kann Bußgelder gegen die Unternehmen zwar schon nach bisherigem Recht stunden, doch die Zinsen für die Bußgelder werden bisher weiterhin fällig. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) verlängert mit dem Gesetz auch die Prüffristen der Fusionskontrolle. Das Kartellamt hat für die Überprüfung von Unternehmenszusammenschlüssen bei einfachen Fällen nun zwei statt nur einen Monat Zeit, für problematische Fälle sechs statt vier Monate. Die Verlängerung betrifft alle Anmeldungen von Zusammenschlüssen vom 1. März bis 31. Mai 2020. (dts)



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