Altmaier plant Kostenbeteiligung für Verursacher von Netzengpässen

Gaskraftwerke sollen vor allem dort gebaut werden, wo diese netzentlastend und nicht netzbelastend wirken, erklärt das Wirtschaftsministerium. Zugleich hob ein Sprecher hervor, es sei keine Regelung geplant, die den Ausbau der Windenergie bremse.
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Eine Stromtrasse.Foto: iStock
Epoch Times16. November 2019

Das Bundeswirtschaftsministerium will künftig in bestimmten Fällen die Verursacher von Netzengpässen an den Kosten für den Netzausbau beteiligen. In einem Referentenentwurf des Ministeriums solle eine entsprechende Verordnungsermächtigung geschaffen werden, wie ein Sprecher des Hauses am Samstag mitteilte.

Zugleich hob er hervor, es sei keine Regelung geplant, die den Ausbau der Windenergie bremse. Die „Neue Osnabrücker Zeitung“ hatte zuvor berichtet, Windparkbetreiber in Gebieten mit überlasteten Stromnetzen sollten zur Kasse gebeten werden.

Der Ministeriumssprecher erklärte, das Haus von CDU-Minister Peter Altmaier habe vielmehr konkrete Vorschläge vorgelegt, „um die Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Windenergie an Land deutlich zu beschleunigen“.

Es solle sichergestellt werden, dass „der Zubau neuer Gaskraftwerke vor allem dort erfolgt, wo er netzentlastend und nicht netzbelastend wirkt“. Sollte ein Gasnetzwerk aber in einem Netzengpassgebiet errichtet werden, könnte eine Kostenbeteiligung des Stromerzeugers festgelegt werden.

Netzkostenorientierten Ausbauzuschuss?

Zuvor hatte die „NOZ“ berichtet, die Bundesregierung wolle laut dem Entwurf aus Altmaiers Ressort künftig alle Stromerzeuger verpflichten, bei einem Neuanschluss ans Netz oder einer „wesentlichen Erhöhung der Anschlussleistung“ einen „netzkostenorientierten Ausbauzuschuss“ zu zahlen. Insbesondere könne dessen Zahlung auf „Gebiete beschränkt werden, die durch eine Überlastung des Übertragungsnetzes gekennzeichnet sind“.

Durch die geplante Regelung drohe der Bau neuer Windräder in überlasteten Stromnetzen wie in Norddeutschland abgewürgt zu werden, sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete und frühere schleswig-holsteinische Energie-Staatssekretärin Ingrid Nestle der Zeitung.

„Der Netzausbauzuschuss ist der nächste Nagel im Sarg der Windenergie“, sagte sie. Bei den Windparkbetreibern in Norddeutschland werde die geplante Abgabe „zu unkalkulierbaren Kosten“ führen. Statt auf eine „Bestrafung“ norddeutscher Windparkbetreiber zu setzen, solle Altmaier „einen positiven Anreiz für erneuerbare Energien“ in Süddeutschland schaffen, um das Ungleichgewicht in der Auslastung der Stromnetze zu bekämpfen.

Windräder in private Waldflächen? Ja doch

Derweil sprach sich Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) im Streit um den Ausbau von Windkraftanlagen für die Nutzung privater Waldflächen aus. Es spreche aus ihrer Sicht wenig dagegen, „wenn etwa private Waldbesitzer in ihren Fichtenplantagen auch mal eine Windanlage bauen wollen“, sagte Schulze der „Rheinischen Post“ von Samstag. Es komme sehr auf den konkreten Fall an.

Mit Blick auf ihr Veto gegen einen Gesetzentwurf Altmaiers, der weitreichende Abstandsregelungen von Windkraftanlagen zu einzelnen Häusern vorsieht, sagte Schulze: „Das Klimaschutzprogramm 2030 sieht die Mindestabstände vor mit dem Ziel, die Akzeptanz zu steigern und den Ausbau der Windenergie an Land zu stärken.“ Das Umweltministerium werde nur zustimmen, wenn die Windkraft in Deutschland nicht zusätzlich gegängelt, sondern der Ausbau beschleunigt werde.

„Die Hürden waren bislang schon viel zu hoch. Und ich hoffe auf die rege Nutzung der Opt-Out-Regelung, die eine Festlegung von geringeren Abständen erlaubt“, sagte Schulze der „Rheinischen Post“. Eine 1000-Meter-Abstandsregelung, die schon ab fünf Häusern gelte, passe „überhaupt nicht“ zum Ausbauziel der Bundesregierung.

Scharfe Kritik an der Abstandsregelung übte auch Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt. Eine Regelung, bei der es um fünf Häuser gehe, sei „der Tod“ der Windkraftindustrie, sagte Göring-Eckardt dem NDR. Das bedeute dann auch den Verlust von Arbeitsplätzen. (afp)



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