Ampel-Gesetzentwurf beabsichtigt Corona-Regeln auch ohne pandemische Lage

Strafen für Impfpass-Fälscher und Offenlegung des Impfstatus. Auch wenn die Bundestagsabgeordneten die pandemische Lage nicht über den 25. November hinaus beschließen, sieht ein neuer Gesetzentwurf bundesweit einheitliche Maßnahmen vor.
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Bundestagssitzung.Foto: ODD ANDERSEN/AFP via Getty Images
Epoch Times11. November 2021

Am 11. November wird erstmals über den von den Koalitionsparteien aus SPD, FDP sowie Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Bundestag beraten.

Demnach soll auch nach dem Auslaufen der epidemischen Lage ein „bundesweit einheitlich anwendbarer Katalog möglicher Schutzmaßnahmen“ bis zum 19. März 2022 angewandt werden können. Dieser Maßnahmenkatalog ist laut Gesetzentwurf auf Vorgehensweisen beschränkt, die in der aktuellen Phase „sinnvoll und angemessen sein können“, wobei die Bundesländer auch auf regionale Situationen gesondert reagieren können.

Live aus dem Bundestag – Änderung des Infektionsschutzgesetzes & Schutz vor Impfpassfälschungen

Im Rahmen des umfangreichen Gesetzespaketes soll unter anderem das Strafgesetzbuch erweitert werden. Wer in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder ein solches Dokument sich oder einem anderen verschafft, anbietet, verwahrt oder überlässt, soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Weitere Regelungen betreffen das unbefugte Ausstellen von Gesundheitszeugnissen sowie das Ausstellen und den Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse.

Impfkampagnen für Ungeimpfte

Die Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz sollen weitere drei Monate beibehalten werden, ebenso grundlegende Vorgaben wie die Kontaktreduzierung, die Testangebotspflicht sowie die Verpflichtung, betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und zu aktualisieren. Um das Infektionsrisiko zu senken, sollen Betriebe nach dem Willen der Fraktionen dazu beitragen, den Anteil der Geimpften unter den Beschäftigten zu erhöhen. Hierzu sollen Arbeitgeber ihren Angestellten Impfungen während der Arbeitszeit ermöglichen und innerbetriebliche Informationskampagnen durchführen.

Darüber hinaus soll der Arbeitgeber die Befugnis erhalten, in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen den Impf- und Serostatus (Antikörperstatus) seiner Beschäftigten abzufragen. Derzeit gilt diese Befugnis nur während der vom Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld sollen bis Ende 2022 verlängert werden, um coronabedingte Schwierigkeiten bei der Kinderbetreuung zu mildern. Dadurch wird mit Mehrausgaben von 300 Millionen Euro im kommenden Jahr gerechnet.

Expertengremium bekommt Zeitaufschub

Auch das Gremium, das mit der Evaluation der Auswirkungen der Corona-Maßnahmen beschäftigt ist, ist von den Neuregelungen betroffen. Ursprünglich hätte die im Frühjahr beschlossene, aber erst im Oktober 2021 einberufene unabhängige Expertenkommission ihre Ergebnisse der Bundesregierung zum 31. Dezember 2021 vorlegen müssen. Aufgrund der Verzögerung wäre hier eine ordnungsgemäße Aufarbeitung der Lage nicht möglich gewesen. Die Frist für die Evaluation wurde nun auf den 30. Juni 2022 verschoben. Die Bundesregierung soll das Ergebnis sowie eine Stellungnahme zum 30. September 2022 vorlegen.

Die Sachverständigen wurden jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und vom Deutschen Bundestag benannt. Bei ihnen handelt es sich um:

  • Prof. Jutta Allmendinger, Ph. D.
    Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung; Professorin für Bildungssoziologie und Arbeitsmarktforschung an der Humboldt-Universität Berlin
  • Prof. Werner Bergholz
    Partner der ISC International Standards Consulting GmbH & Co. KG; ehem. Professor für Electrical Engineering an der Jacobs University Bremen
  • Prof. Michael Brenner
    Lehrstuhlinhaber für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
  • Dr. Anne Bunte
    Leiterin des Gesundheitsamtes des Kreises Gütersloh und Vorsitzende des Landesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes NRW e.V.
  • Prof. Katharina Domschke, M.A. (USA)
    Ärztliche Direktorin der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Freiburg
  • Prof. Horst Dreier
    ehem. Lehrstuhlinhaber für Rechtsphilosophie sowie Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Würzburg
  • Prof. Christian Drosten
    Direktor des Instituts für Virologie, Charité-Universitätsmedizin Berlin
  • Prof. Stefan Huster (Vorsitzender)
    Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum
  • PD Dr. Andrea Kießling (stellv. Vorsitzende)
    Vertreterin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum
  • Prof. Thorsten Kingreen
    Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg
  • Prof. Heyo K. Kroemer (stellv. Vorsitzender)
    Vorstandsvorsitzender der Charité-Universitätsmedizin Berlin
  • Prof. Rolf Rosenbrock
    apl. Professor an der Berlin School of Public Health in der Charité Universitätsmedizin Berlin; Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband e.V.
  • Prof. Helga Rübsamen-Schaeff
    Virologin und Infektiologin, Gründungsgeschäftsführerin der AiCuris Anti-Infective Cures AG in Wuppertal; Mitglied des Aufsichtsrats der AiCuris AG und der Merck KGaA Darmstadt, Mitglied des Gesellschafterrats der E. Merck KG
  • Prof. h.c. Christoph M. Schmidt
    Präsident des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen; Lehrstuhlinhaber für Wirtschaftspolitik und Angewandte Ökonometrie an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Ruhr-Universität Bochum
  • Prof. Britta Siegmund
    Direktorin der Medizinischen Klinik für Gastroenterologie, Infektiologie und Rheumatologie, Charité-Universitätsmedizin Berlin
  • Prof. Hendrik Streeck
    Direktor des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Bonn
  • Prof. Jochen Taupitz
    Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim
  • Dr. Ute Teichert
    Direktorin der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf; Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V.

Nach der Aussprache im Bundestag über den neuen Gesetzentwurf beschäftigt sich der Hauptausschuss mit dieser Thematik. (sua)



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