Regeln für den Einsatz von V-Leuten
Ampel macht Deutschland laut Wendt „zum Paradies für Straftäter“
Das neu geplante Gesetz zum Einsatz von verdeckten Ermittlern wird von vielen Beteiligten abgelehnt. Darunter ist auch Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft: „Bei der Mafia und auch den Terrororganisationen knallen die Sektkorken“, sagt er angesichts des Anschlags in Solingen.

Rainer Wendt erklärt, mit dem Gesetz werde die Arbeit der Sicherheitsbehörden massiv erschwert, die der Kriminellen dagegen erleichtert.
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die von der Ampel-Koalition geplanten schärferen Regeln für den Einsatz von V-Leuten bei der Polizei und in anderen Sicherheitsbehörden stößt bei der Deutschen Polizeigewerkschaft auf scharfe Ablehnung.
Der Bundesvorsitzende Rainer Wendt sagte vor dem Hintergrund des Solinger Terroranschlags zu „Bild“, aus jedem Buchstaben des Gesetzes spreche „das Misstrauen gegen die Polizei“. Das Gesetz, das vom Bundeskabinett bereits im März verabschiedet wurde und demnächst im Bundestag beraten wird, sei ein „Bürokratiemonster“.
Wendt sagte der Zeitung weiter, mit dem Gesetz werde die Arbeit der Sicherheitsbehörden massiv erschwert, die der Kriminellen dagegen erleichtert.
„Verdeckte Ermittler geraten unmittelbar in Lebensgefahr, man kann dieses Instrument komplett vergessen. Bei der Mafia und auch den Terrororganisationen knallen die Sektkorken, Deutschland wird so endgültig zum Paradies für die gefährlichsten Gewalttäter“, sagte Wendt der „Bild“.
„Undercover“ und staatliche Spitzel
Das Gesetz zum Einsatz von V-Leuten in Deutschland wurde am 13. März 2024 vom Bundeskabinett beschlossen. Es handelt sich dabei um einen Gesetzentwurf, der die Regelungen zum Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation beinhaltet. Dies war ein Kabinettsbeschluss, das Gesetz wurde noch nicht endgültig verabschiedet. Der Gesetzentwurf muss noch den weiteren Gesetzgebungsprozess durchlaufen, einschließlich der Beratungen im Bundestag und Bundesrat.
Der Einsatz von V-Leuten soll künftig nur bei bestimmten schweren Straftaten zulässig sein, wie etwa Drogenkriminalität, Waffenhandel und Staatsschutzdelikte.
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung eines Richtervorbehalts. Einsätze von V-Personen müssen künftig von einem Gericht genehmigt und regelmäßig richterlich kontrolliert werden. Es werden Berichtspflichten für Einsätze von V-Leuten eingeführt, um mehr Transparenz zu gewährleisten. V-Leute erhalten ein spezielles Auskunftsverweigerungsrecht, um ihre Vernehmung vor Gericht zu erleichtern, ohne ihre Identität preisgeben zu müssen.
Viel Kritik – und Sorge um Enttarnung wegen Bürokratie
Strafverfolgungsbehörden befürchten einen erhöhten bürokratischen Aufwands durch den Richtervorbehalt. Es gibt Bedenken bezüglich der strengen Regeln zum Kernbereichsschutz, die als praxisfern angesehen werden sowie Sorge um mögliche Enttarnungen von V-Leuten durch umfangreiche Dokumentationspflichten.
Der Bundesrat hält den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form für nicht zustimmungsfähig und übt weitreichende Kritik. auch der Deutsche Richterbund sieht „teilweise realitätsferne Anforderungen“ und befürchtet, dass der Einsatz von V-Leuten deutlich erschwert oder sogar verhindert werden könnte.
Das Gesetz zielt darauf ab, den bisher weitgehend ungeregelten Einsatz von V-Leuten durch die Polizei auf eine klare rechtliche Grundlage zu stellen. Es soll mehr Rechtssicherheit und Transparenz schaffen, insbesondere nach Kritik des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am bisherigen Vorgehen Deutschlands.
Der Gesetzentwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsprozess und könnte aufgrund der vielfältigen Kritik noch Änderungen erfahren, bevor er endgültig verabschiedet wird.
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.