Angehörige zu Opferrenten nach Berliner-Anschlag: Was die Regierung uns anbietet, ist lächerlich und peinlich

"Viele empfinden das, was die Bundesregierung uns nun anbietet, als lächerlich und peinlich," sagt die Sprecherin der Hinterbliebenen mit Blick auf die Rentenzahlungen.
Titelbild
Gedenkstätte für die Opfer des Weihnachtsmarkt-Anschlags in Berlin. 31. Dezember 2016.Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images
Epoch Times19. Juni 2018

Eineinhalb Jahre nach dem Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche haben Angehörige der Opfer einem Medienbericht zufolge erste Bescheide über monatliche Rentenzahlungen bekommen.

Die Enttäuschung bei den Hinterbliebenen über den Inhalt dieser Bescheide sei aber groß, erklärte die Sprecherin der Gruppe, Astrid Passin, am Dienstag im Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). „Viele empfinden das, was die Bundesregierung uns nun anbietet, als lächerlich und peinlich.“

Der seit der Ermordung ihres Vaters an einer „psychoreaktiven Störung“ leidenden Passin wurde demnach eine monatliche Rente in Höhe von 140 Euro bewilligt. In anderen Fällen sei trotz diagnostizierter psychoreaktiver Störung der Rentenantrag sogar abgelehnt worden, weil der nötige Grad der Schädigung nicht erreicht sei.

Das Verfahren, zunächst einmal eine psychische Schädigung nachweisen zu müssen, kritisierte die Sprecherin als entwürdigend und tagesformabhängig. „Ich weiß nicht, wie man das katalogisieren kann. Wenn ich bei der Untersuchung zusammenklappe und einen psychisch angeschlagenen Eindruck hinterlasse, bekomme ich etwas. Wenn ich am Tag der Untersuchung aber gefestigt und tough auftrete, gehe ich leer aus? Das kann doch nicht sein.“

Der Tunesier Anis Amri hatte am 19. Dezember 2016 bei einem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche zwölf Menschen getötet und fast 70 weitere verletzt. Der Umgang der Bundesregierung mit den Opfern und Hinterbliebenen wurde seither wiederholt kritisiert.

Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke (SPD), verwies auf die verschiedenen Arten von Hilfeleistungen. Das Opferentschädigungsgesetz sehe für Opfer von Gewalttaten unterschiedliche sozialrechtliche Ansprüche vor. Dazu gehörten unter anderem die Gewährung von Heil- und Krankenbehandlung, bestimmte Rentenleistungen und die Hinterbliebenenversorgung.

„Ob und welche dieser Ansprüche vorliegen, hängt vom Einzelfall ab, zum Beispiel bei der Grundrente nach dem Grad der Schädigungsfolgen“, erklärte Franke. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, dass die Opferentschädigungen neu geregelt werden.

Darüber hinaus gebe es Härteleistungen, die als freiwillige Leistung des Staats gerade für Opfer terroristischer Straftaten erbracht werden. Die Leistungen würden mit dem neuen Bundeshaushalt rückwirkend auf 30.000 Euro für Hinterbliebene eines Terroropfers, wozu Ehe- und Lebenspartner, Kinder und Eltern zählen, sowie auf 15.000 Euro für Geschwister verdreifacht.

Davon würden auch die Hinterbliebenen der Opfer des Breitscheidplatzes profitieren, erklärte Franke. Er setze sich dafür ein, dass die Betroffenen „auch zügig die erhöhten Härteleistungen erhalten“. (afp)



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