Anhänger der Sikh-Religion will in Deutschland nur mit Turban und ohne Helm Motorrad fahren

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim verhandelte am Dienstag einen Fall bei dem ein Mann aus religiösen Gründen eine Befreiung von der Helmpflicht erreichen will.
Epoch Times29. August 2017

Ein Anhänger der Sikh-Religion kämpft vor Gericht darum, nur mit Turban und ohne Helm Motorrad fahren zu dürfen.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim verhandelte am Dienstag über den Falls des Manns, der aus religiösen Gründen eine Befreiung von der Helmpflicht erreichen will. Er klagt deshalb gegen die Stadt Konstanz, die einen entsprechenden Antrag ablehnte.

Der Mann trägt aus religiösen Gründen einen Turban und beantragte deshalb, beim Motorradfahren keinen Helm aufsetzen zu müssen. Grundsätzlich sind Ausnahmegenehmigungen von der Helmpflicht möglich. Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Konstanz lehnte eine solche Ausnahme aber in seinem Fall ab.

Der Sikh zog deshalb vor das Verwaltungsgericht Freiburg, scheiterte aber dort im Jahr 2015 mit seiner Klage. Dagegen legte er wiederum Berufung vor dem VGH in Mannheim ein, über die nun verhandelt wurde. Eine Entscheidung soll nach Angaben eines Gerichtssprechers innerhalb der kommenden vier Wochen fallen. (afp)



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