Anklage gegen Ex-Mitarbeiter des Weißen Rings nach Belästigungsvorwürfen erhoben

Der ehemalige Leiter der Opferhilfeorganisation Weißer Ring in Lübeck soll Frauen, die von ihm betreut wurden, sexuell genötigt haben.
Titelbild
Der gemeinnützige Verein Weißer Ring setzt sich für Opfer von Straftaten ein. 3200 ehrenamtliche Mitarbeiter haben ein offenes Ohr und Rat für Geschädigte, helfen nach einer Straftat bei Behördengängen, organisieren psychologische Betreuung und juristischen Beistand.Foto: Jens Büttner/dpa
Epoch Times10. September 2018

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen Leiter der Opferhilfeorganisation Weißer Ring in Lübeck Anklage erhoben. Dem 73-Jährigen werden in vier Verfahren Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung, zwei Taten der sexuellen Nötigung und eine exhibitionistische Handlung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Lübeck am Montag mitteilte. Bei den mutmaßlichen Opfern handelt es sich in allen Fällen um von ihm betreute Frauen.

Die Vorwürfe beziehen sich auf die Jahre 2015 und 2016. So soll er versucht haben, eine Frau in einer Fahrstuhlkabine gegen ihren Willen zu küssen. Später soll es noch einen ähnlichen Fall gegeben haben. In einem anderen Fall soll er sich vor einer Frau entblößt und diese aufgefordert haben, dies ebenfalls zu tun und sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen.

Weiterhin soll er eine Frau zu einem Ausgleichsgespräch mit einem Nachbarn genötigt haben, durch den die Frau sich gestalkt fühlte. Dies soll er in dem Wissen getan haben, dass die Frau schwer traumatisiert war. Sie musste nach dem Gespräch für mehrere Wochen in stationäre Behandlung. Der pensionierte Polizeibeamte bestreitet die Tatvorwürfe.

Der Großteil der ursprünglichen Verfahren gegen den ehemaligen Opferberater, bei denen es überwiegend um Grenzüberschreitungen mit sexuellem Hintergrund ging, wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft allerdings eingestellt oder gar nicht erst eröffnet. Von insgesamt 29 geprüften Vorgängen wurde in neun Fällen kein Ermittlungsverfahrens eingeleitet, da keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat vorgelegen hätten.

Von den insgesamt 20 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden 16 letztlich eingestellt, weil es unter anderem keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den Beschuldigten gab oder die Fälle teilweise verjährt waren. Das Landgericht Lübeck muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Weißer Ring ist eine in mehreren Ländern Europas tätige, jeweils eigenständige Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien. (afp/mcd)



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