Anspruch auf Grundrente: Vielleicht sind 35 Beitragsjahre eine zu harte Grenze

Arbeitsminister Heil will die harte Grenze von 35 Beitragsjahren bei der geplanten Grundrente aufweichen, dazu muss die Gesamtfinanzierung geklärt werden.
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Heils Konzept einer Grundrente sieht vor, Geringverdienern einen Zuschlag von bis zu 447 Euro auf ihre Rente aufzuschlagen, um Altersarmut zu verhindern.Foto: iStock
Epoch Times21. Februar 2019

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erwägt bei der von ihm geplanten Grundrente für Geringverdiener eine Aufweichung der Grenze von 35 Beitragsjahren. „Ich kann mir vorstellen, dass wir den Übergang etwas fließender gestalten“, sagte Heil dem Düsseldorfer „Handelsblatt“. „Dafür müssen wir aber die Gesamtfinanzierung klären.“

Ohnehin sei geplant, dass bei den Beitragsjahren auch Zeiten der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen mitgezählt werden, sagte der Minister. Heil steht in der Kritik, mit der Stichtagsregelung neue Ungerechtigkeiten zu schaffen. Bislang ist vorgesehen, dass 35 Beitragsjahre Bedingung für den Bezug der Grundrente sein sollen.

Heils Konzept sieht vor, Geringverdienern einen Zuschlag von bis zu 447 Euro auf ihre Rente aufzuschlagen, um Altersarmut zu verhindern.

Bedürftigkeitsprüfung soll nicht sein

Keinen Änderungsbedarf sieht der Minister dagegen mit Blick auf die von ihm geforderte Bedürftigkeitsprüfung. „Bei der Grundrente liegt die Betonung auf Rente“, sagte Heil. „Wir wollen keine neue Form der Grundsicherung im Alter“, sagte er. „Es geht um den Respekt vor Menschen, die eine Lebensarbeitsleistung erbracht haben.“

Heil bekräftigte, dass er einen Gesetzentwurf auf Basis seines Modells vorlegen werde. Zwar werde über Einzelheiten noch zu reden sein. Bei der Mütterrente habe er aber auch niemanden aus der CSU erlebt, der eine Bedürftigkeitsprüfung gefordert habe. „Es ging ebenfalls um Respekt – vor der Kindererziehung“, sagte der Minister. „Deshalb sehe ich die Diskussion sehr gelassen.“

Die Union fordert eine Bedürftigkeitsprüfung, weil ohne eine solche der Kreis der Anspruchsberechtigten wesentlich größer ist. (afp)



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