Anteil ausländischer Häftlinge im Berliner Strafvollzug gestiegen

Bundesweit wächst die Zahl der ausländischen Häftlinge in den deutschen Gefängnissen, so auch in Berlin. Hier kommen mittlerweile knapp über die Hälfte aller Gefangenen aus dem Ausland.
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Die JVA Berlin-Moabit hat mit 72,6 Prozent von allen Strafanstalten in Berlin den höchsten Anteil ausländischer Gefangener.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times1. Oktober 2018

Der Anteil der ausländischen Gefangenen im Berliner Strafvollzug erhöht sich kontinuierlich, das geht aus dem aktuellen Newsletter des Berliner Justizvollzugs hervor. Doch diese Entwicklung sei auch bundesweit zu beobachten, heißt es weiter.

Zwar sind die Gefangenenzahlen in Berlin von 2010 bis 2018 um 18,5 Prozent gesunken, doch sei der Anteil ausländischer Gefangener, die aus mehr als 90 Ländern kommen, im selben Zeitraum um 20,2 Prozent gestiegen. Zum Stichtag 31. März 2018 hatten demnach mehr als die Hälfte aller Gefangenen und Verwahrten (50,8 Prozent) keine deutsche Staatsangehörigkeit. Im Untersuchungshaftbereich (U-Haft) sind es inzwischen 75,1 Prozent, heißt dort weiter.

Demnach hat die Justizvollzugsanstalt (JVA) Moabit mit 72,6 Prozent von den insgesamt fünf JVA’s und der Jugendstrafanstalt in Berlin den höchsten Anteil ausländischer Gefangener (im Bereich der U-Haft sind es 75,7 Prozent), es folgen die JVA Heidering mit 56,6 Prozent und die Jugendstrafanstalt (JSA) Berlin mit 53,4 Prozent. Dabei führt die Türkei die Rangliste des Anteils ausländischer Gefangener nach Herkunftsländern an, gefolgt von Polen und Rumänien.

Die Dauer des Freiheitsentzugs bei den ausländischen Strafgefangenen ist gesunken und hat sich an das Niveau aller Strafgefangenen angepasst. Hatten am 31. März 2010 gut ein Drittel der ausländischen Strafgefangenen und Verwahrten (36,9 Prozent) eine voraussichtliche Dauer des Freiheitsentzugs von weniger als einem Jahr zu erwarten, ist dieser Anteil sieben Jahre später (Stichtag 31. März 2017) auf fast die Hälfte (46,8 Prozent) angestiegen.

Mehr Strafgefangene mit Gefährderstatus

Unter den Strafgefangenen steigt allerdings die Zahl der Inhaftierten, die einen Gefährderstatus besitzen, was insbesondere für die Sozialen Dienste der Berliner Justiz eine neue Herausforderung darstellt. Bisher fehlte ein Konzept für die Gerichts- und Bewährungshilfe für die Begleitung von Strafgefangenen aus dem Milieu des radikalen Islamismus. Seit März 2018 befindet sich nun ein neues Handlungskonzept, das den radikalen Islamismus berücksichtigt, in der Erprobungsphase und wird Ende dieses Jahres einer Evaluation unterzogen. Die Ergebnisse werden dann in eine Überarbeitung einfließen. Momentan gibt es bundesweit nur in Berlin ein Konzept zum Umgang mit radikalem Islamismus in der Gerichts- und Bewährungshilfe.

Im Newsletter heißt es, dass die aktuellen Berichte der nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden von einer steigenden Anzahl von Personen ausgehen, „die sich im Zusammenhang mit islamistischen Ideologien radikalisiert haben und zukünftig radikalisieren werden“. Der Berliner Verfassungsschutz spricht dabei von aktuell 460 gewaltbereiten Personen, die der salafistischen Szene zugeordnet werden, berichtet der Newsletter.

Der Soziale Dienst, als eigenständige Behörde der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz nachgeordnet, hat drei Arbeitsschwerpunkte: Resozialisierung von erwachsenen Straffälligen, die Vermeidung erneuter Straffälligkeit und die Unterstützung der Opfer von Straftaten. (er)



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