Wegen „Anti-Abschiebe-Industrie“-Aussage: Rechtsanwälte stellen Strafanzeige gegen Dobrindt

Göttinger Rechtsanwälte stellen gegen den Vorsitzenden der CSU-Landesgruppe Alexander Dobrindt Strafanzeige. Es geht um seine Äußerungen zur "Anti-Abschiebe-Industrie".
Titelbild
Alexander Dobrindt.Foto: MATTHIAS BALK/AFP/Getty Images
Epoch Times23. Mai 2018

Claire Deery und Bernd Waldmann-Stocker aus der gleichnamigen Kanzlei Waldmann-Stocker & Coll. erhoben am vergangen Freitag Strafantrag sowie Strafanzeige gegen CSU-Politiker Alexander Dobrindt.

Aufgrund seiner Äußerungen und des Terminus „Anti-Abschiebe-Industrie“ sahen die Anwälte laut dem „Göttinger Tagesblatt“, „die Straftatbestände der Verleumdung, der üblen Nachrede und der Beleidigung“ als erfüllt an.

Dobrindt sagte der „Bild am Sonntag“: „Die Anti-Abschiebe-Industrie nutzt die Mittel des Rechtsstaates, um ihn durch eine bewusst herbeigeführte Überlastung von innen heraus zu bekämpfen. 2015 wurden unsere Grenzen überrannt, jetzt versuchen Abschiebe-Saboteure das Gleiche mit unseren Gerichten.“

Die Anwälte dazu: „Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit sind wir Teil des Rechtsstaates. Daran ändern die Aussagen des CSU-Landesgruppenchefs nichts.“ Sie sehen in den Aussagen des CSU-Politikers die Verbreitung falscher Behauptungen, wider besseren Wissens.

„Die Behauptungen, dass das Einreichen von Klagen im Namen unserer Mandantschaft – als Wahrnehmung verfassungsmäßiger, essenzieller Rechte – den Rechtsstaat bewusst und zielgerichtet untergrüben, ist weder haltbar, noch zeugen sie von einem Rechtsstaatsverständnis, das mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist“, so Waldmann-Stocker und Deery. (rm)



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