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Antisemitismusbeauftragter will härter gegen QAnon in Deutschland Vorgehen

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Amerikaner. Eine junge Frau trägt ein QAnon T-Shirt.

Foto: Sean Gallup/Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, fordert umfassende Maßnahmen gegen die Ausbreitung von QAnon. QAnon-Erzählungen zeichneten sich durch ihre „Anschlussfähigkeit an verschiedenste Verästelungen von Verschwörungsmythen“ aus, sagte Klein dem „Spiegel“. Antisemitismus wirke dabei „wie ein unheilvolles Bindemittel zwischen diesen Strömungen“.
Klein fordert umfassende Maßnahmen gegen die Ausbreitung solcher Mythen: Vielfach würden diese Erzählungen über Messengerdienste verbreitet, die aus seiner Sicht „die gleichen Auflagen bekommen sollten wie zum Beispiel Twitter oder Facebook“. Auch der Verfassungsschutz sollte die Bewegung laut Klein mehr als bisher in den Blick nehmen.

Grüne fordern entschiedenes Vorgehen gegen Verschwörungsideologien

Netzpolitiker wie der Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz von den Grünen fordern ebenfalls ein entschiedeneres Vorgehen. Die Sicherheitsbehörden müssten Erkenntnisse über diejenigen sammeln, „die diese Verschwörungsideologien gezielt verbreiten und dafür nutzen, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung offen infrage zu stellen“, so Notz gegenüber dem „Spiegel“. Auch die Bundesregierung müsse sich angemessen mit QAnon befassen. „Das tut sie bisher nicht.“
Benjamin Strasser, religionspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, befürchtet eine neue Welle des Antisemitismus. „Wir brauchen eine bessere Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden für solche Phänomene und müssen die Internetaufklärung verbessern“, sagt Strasser im „Spiegel“.
Letztlich müssten auch rechtliche Schritte eingeleitet werden, um gegen Antisemitismus und Volksverhetzung wirksam vorzugehen. Bei QAnon ist in den USA entstanden. Inzwischen findet QAnon auch in Deutschland durch eine Vielzahl von Websites, Blogs und YouTube-Kanälen sowie über Messengerdienste wie Telegram Verbreitung. (dts/nh)

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