Anwälte wehren sich gegen Vorwürfe der Abschiebungs-Verhinderung

"Jeder Rechtssuchende, auch derjenige ohne Bleibeperspektive, hat Anspruch auf anwaltliche Vertretung," heißt es in einem Brief an den Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt.
Titelbild
Flüchtlinge aus Syrien im Oktober 2015 in Österreich auf dem Weg zur deutschen Grenze.Foto: Armin Weigel/dpa
Epoch Times27. September 2016

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) haben sich gegen den Vorwurf gewehrt, Teile der Anwaltschaft würden systematisch unrechtmäßig Abschiebungen verhindern.

Der Präsident der BRAK, Ekkehart Schäfer, und der Präsident des DAV, Ulrich Schellenberg, schrieben einen gemeinsamen Brief an den Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, über den die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Mittwochsausgabe) berichtet: „Jeder Rechtssuchende, auch derjenige ohne Bleibeperspektive, hat Anspruch auf anwaltliche Vertretung.“ Die Anwaltschaft trage die Verantwortung dafür, dass jedermann Zugang zum Recht habe.

Die Wahrnehmung dieser Aufgabe als Verhinderungsstrategie darzustellen, sei „sachlich falsch“. Wendt hatte diesen Vorwurf in der „Bild“-Zeitung erhoben. Er sprach von einer „Abschiebeverhinderungsindustrie“: „Findige Anwälte“ und Organisationen verhinderten die rechtmäßige Rückführung abgelehnter Asylbewerber.

(dts Nachrichtenagentur)



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