Verstoß gegen mehrere Gesetze?
Anzeige ist raus: Hallervorden verklagt Merz wegen „Drecksarbeit“-Aussage
Für den Kabarettisten Dieter Hallervorden ist Schluss mit Lustig. Er hat eine Strafanzeige gegen Friedrich Merz eingereicht. Grund ist die „Drecksarbeit“-Aussage des Kanzlers anlässlich des Israel-Iran-Krieges. Es gibt mehrere Mitstreiter.

Der Komiker Dieter „Didi“ Hallervorden verklagt Friedrich Merz.
Foto: Jens Kalaene/dpa
Der Schauspieler Dieter „Didi“ Hallervorden verklagt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). An der Seite des inzwischen 89-jährigen Kabarettisten befinden sich gleich mehrere Mitstreiter. Anlass ist die umstrittene Aussage von Merz, die dieser am Dienstag am Rande des G7-Gipfels in Kanada bezüglich des Israel-Iran-Krieges abgab.
„Das ist die Drecksarbeit, die Israel macht für uns alle“, sagte der Kanzler dem ZDF. „Ich kann nur sagen, größten Respekt davor, dass die israelische Armee, die israelische Staatsführung, den Mut dazu gehabt hat, das zu machen.“
Rund 20 Mitstreiter
Die Strafanzeige soll beim Generalbundesanwalt und bei der Staatsanwaltschaft in Berlin eingegangen sein, wie die „Berliner Zeitung“ berichtet.
Unter den rund 20 Mitstreitern befinden sich der ehemalige Linke-Bundestagsabgeordnete Diether Dehm, Andrej Hunko (BSW) und der Europaparlament-Abgeordnete Michael von der Schulenburg (BSW). Auch mehrere Künstler, Musiker und Kabarettisten zeichneten die Klage von Hallervorden mit.

Bundeskanzler Friedrich Merz gibt am Ende des G7-Gipfels in Kanada, am 17. Juni 2025 eine Erklärung ab.
Foto: Michael Kappeler/POOL/AFP via Getty Images
Aufstachelung zu einem Angriffskrieg?
Die Kläger argumentieren in der Klageschrift: „Auch wenn der Ort seiner Aussage im Ausland liegt, was strafrechtlich keine unmittelbare Wirkung hätte, ist sie vor allem auf die Wirkung in Deutschland ausgelegt“.
Sie sehen in der Aussage des Bundeskanzlers einen Verstoß gegen Paragraf 80a des Strafgesetzbuches. Dieser Paragraf verweist auch auf das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB). Demnach würde Merz „Aufstacheln zu einem Angriffskrieg“ mit „gesteigerten, auf die Gefühle des Adressaten gemünzten propagandistischen Anreizen“.
Konkret berührt dies den Paragraf 13 des VStGB, wo es um das „Verbrechen der Aggression“ geht. Absatz 2 davon lautet: „Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung […] plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Die Tat […] ist nur dann strafbar, wenn […Satz 2:] durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.“
Hallervorden und die Mitzeichner schreiben: „Das dürfte – sowohl in Bezug auf die deutsche Öffentlichkeit als auch die leidende Bevölkerung im Iran, im Libanon und in Gaza – insbesondere bei einem Bundeskanzler in hervorgehobener Wirkung gesehen werden.“ Mit den angehängten Wörtern „für uns alle“ in Merz‘ Aussage sei „der Verstoß auch in enger juristischer Auslegung gegeben“.
Auch Verweis auf Grundgesetz und UN-Charta
Zusätzlich werfen Hallervorden und seine Mitstreiter dem Bundeskanzler einen Verstoß gegen Artikel 26 des Grundgesetzes vor. Dieser bezeichnet Handlungen, die das friedliche Zusammenleben von Völkern stören können, als verfassungswidrig.
Die Kläger verweisen zudem auf den Artikel 2.3 und 2.4 der UN-Charta. Laut Artikel 2.3 sollen alle Mitglieder der Vereinten Nationen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel beilegen. Das solle den Weltfrieden erhalten.
Artikel 2.4 besagt: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“
Ob die Klage eine Konsequenz für Merz haben wird, bleibt abzuwarten.

Das Fachgebiet von Maurice Forgeng beinhaltet Themen rund um die Energiewende. Er hat sich im Bereich der erneuerbaren Energien und Klima spezialisiert und verfügt über einen Hintergrund im Bereich der Energie- und Gebäudetechnik.
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